Jetzt darf nicht nur die Polizei Ordnungsbussen verteilen
Zu Beginn des Jahres ist das totalrevidierte Ordnungsbussengesetz des Bundes in Kraft getreten. Zuvor wurden nur Vergehen im Strassenverkehr oder im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes mit einem sogenannten vereinfachten Verfahren – also einer Ordnungsbusse – geahndet. Neu gilt dies aber auch für weitere 17 Übertretungen von Bundesgesetzen, wie die Regierung des Kanton Glarus mitteilt.
Das neue Ordnungsbussverfahren wird nun in vielen Bereichen zur Anwendung kommen, die nicht nur die Glarner Kantonspolizei betreffen. Auch andere kantonale Organe würden die Übertretungen feststellen, heisst es in der Mitteilung. Deshalb sieht das neue Bundesrecht vor, dass neben der Polizei auch andere Bussen verteilen können.
Nicht mehr Einnahmen, aber Einsparungen
Der Glarner Regierungsrat hat nun festgelegt, welche Organe in welchen Fällen Bussen aussprechen können. Wenn ein Fehlverhalten direkt vor Ort festgestellt wird, dürfen Kantonsorgane neu Bussen in den Bereichen Migration und Asyl, unlauterer Wettbewerb, Gewerbe der Reisenden, Umweltschutz, Wald, Natur- und Heimatschutz sowie Jagd und Fischerei erheben.
Mehr Geld nimmt der Kanton durch die Bussen voraussichtlich nicht ein, wie es heisst. Es werde davon ausgegangen, dass nach wie vor im Strassenverkehr die meisten Ordnungsbussen ausgestellt werden.
Vielmehr dürfte es zu Einsparungen anderorts kommen, denn die Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden werden entlastet. Bagatellfälle müssen nicht mehr in einem aufwendigen Verfahren bearbeitet werden, sondern können mit einer Ordnungsbusse erledigt werden, wie es heisst. (rac)