«Inzwischen haben sich die Regeln herumgesprochen»
«Im Grossen und Ganzen schon», antwortet Jörg Guyan, juristischer Mitarbeiter beim Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA). Kurz nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge 2002 habe für eine Weile «Sodom und Gomorra» geherrscht, und das lediglich mit vier Personen besetzte Arbeitsinspektorat habe durchgreifen müssen. Nach einigen Kontrollen und Verfügungen habe sich inzwischen herumgesprochen, welche Gebote gelten, und in den letzten fünf bis zehn Jahren habe sich die Situation stark gebessert. «Irgendjemand, der die Regeln zu übertreten versucht, gibt es immer. Darum kontrollieren wir nach wie vor systematisch und auch auf Anzeige.» Dabei gelten die ausländischen Messebauer und ihre Mitarbeitenden vor dem Gesetz als Dienstleister und dürfen pro Jahr 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Gefordert ist lediglich eine Meldung ans KIGA. Verlangt wird ausserdem, dass die Arbeitsbedingungen für die sogenannt entsandten Mitarbeitenden der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen. Diese lässt zum Beispiel Arbeitszeiten von sieben Uhr morgens bis zehn Uhr abends zu. Das Gesetz setzt lediglich eine Maximalarbeitszeit von neuneinhalb Stunden für die Mitarbeitenden fest. Nötigenfalls muss dann halt im Schichtbetrieb gearbeitet werden. Auch die Mindestlöhne müssen den branchenüblichen vor Ort entsprechen. Dabei ist der Auf- und Abbau des WEF-Dorfes das grösste wiederkehrende Ereignis dieser Art im Kanton Graubünden und wird entsprechend aufmerksam beobachtet.