Graubünden geht alte Wege in der Coronakrise
Die Zahl der Ansteckungen in der Schweiz ist auf etwa hundert Fälle pro Tag gesunken. Nun möchte der Bund, dass die Kantone wieder das sogenannte Contact Tracing aufnehmen. Zu Beginn der Pandemie war es möglich, jeden einzelnen Coronafall zurückzuverfolgen. Das soll jetzt wieder Usus werden – zuerst mit konkreter Befragung der Infizierten, in einem zweiten Schritt dann auch mit Hilfe einer App. Mit solchen Massnahmen sollen Personen, die engeren Kontakt mit Infizierten hatten, identifiziert werden können.
Auch Graubünden macht mit. Muss es auch, denn dieses Contact Tracing ist per Epidemiengesetz für alle Kantone verpflichtend. Wenn eine Person positiv getestet wurde, würde der Arzt als erstes nach Kontakten fragen, sagt die Bündner Kantonsärztin Marina Jamnicki. Gefährdet seien in erster Linie Personen aus demselben Haushalt oder Intimkontakte, so die Definition des Bundes. Personen, die diese Bedingungen erfüllen, müssten sich für zehn Tage isolieren. Das erklärte Ziel: die Ansteckungskette unterbrechen.
Weil Contact Tracing sehr aufwändig ist, sollen Zivilschützer das Bündner Gesundheitsamt unterstützen. Fürs erste zumindest – denn bald soll die Contact-Tracing-App des Bundes zum Einsatz kommen. Darauf freut sich Jamnicki. Graubünden habe sich als Pilot-Kanton gemeldet, sagt sie. Anfang Mai sind bereits die ersten Versuche geplant. Mitte Mai soll die App dann für die ganze Schweiz freigegeben werden.
Diese technische Lösung kann laut der Kantonsärztin ein Erfolgsfaktor bei der Eindämmung des Virus sein. «Die App hilft, zufällige und vor allem auch namentlich unbekannte Kontakte zu ermitteln», sagt sie. Sie betont: Alles basiere auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Die Installation der App sei freiwillig. Und selbst wer die Anwendung installiert habe und eine Mitteilung über einen möglichen Kontakt mit einer infizierten Person erhalte, dem stehe es frei, sich bei den Behörden zu melden und in Quarantäne zu gehen.
So soll die Contact-Tracing-App funktionieren
Marcel Salathé, Leiter der Expertengruppe «digital epidemiology» des Bundes, erklärte die Contact-Tracing-App am Freitag vor versammelten Medien. So soll sie funktionieren: Hat sich jemand krankgemeldet, erhält er einen Code, den er via App hochladen kann. Diejenigen Personen, die die App ebenfalls installiert haben und mit einer infizierten Person Kontakt hatten, werden dann informiert. Salathé betont: Es würden dabei keine persönlichen Daten gesammelt und auch keine Standorte aufgezeichnet. Alle Daten würden dezentral abgelegt. Zudem würden die Daten regelmässig gelöscht. Und man könne die App auch wieder vollständig vom Handy entfernen.
In der Praxis stellt sich ganz allgemein die Frage, ob in einem Coronafall eine Quarantäne angeordnet oder nur empfohlen wird. Gemäss Jamnicki kommt eine juristische Verfügung, also eine offizielle Anordnung der Gesundheitsbehörden, im Kanton Graubünden eher nicht in Frage. Eine solche Verfügung müsste nämlich jedem einzelnen persönlich überreicht werden und deren Einhaltung überwacht werden. «Hier stellt sich die Frage, ob wir das als Gesundheitsamt und Menschen möchten. Ich glaube, dass die Leute fähig sind, sich auch ohne juristisches Dokument an eine solche Auflage zu halten.» (jas)