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Leben & Freizeit

Gebietsfremden Organismen geht es an den Kragen

Südostschweiz
17.06.2022, 14:08 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

Im kantonalen Umweltschutzgesetz und der Verordnung seien die Bestimmungen bezüglich invasiver gebietsfremder Organismen festgeschrieben. Wie der Kanton Glarus mitteilt, erlässt der Regierungsrat nun mit der Verordnung über die Meldung und Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Die Verordnung regle im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, den Umfang der Melde-, Unterhalts- und Bekämpfungspflicht, die kantonale Unterstützung sowie das Vorgehen bei der Eindämmung der gebietsfremden Organismen. Für jede zu bekämpfende Art werde festgelegt, in welchem Zeitraum und an welchen Standorten die Bekämpfung oder der Unterhalt zu erfolgen habe. Diese Tabelle sei die Grundlage für die Anordnung von Massnahmen und die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten werden auf 120'000 Franken geschätzt. Die Beiträge an die Erarbeitung der Bekämpfungs- und Unterhaltskonzepte werden auf 50'000 Franken geschätzt, heisst es weiter.

Namentlich erwähnt sind gemäss Kanton Glarus die Massnahmen gegen folgende Pflanzen:

  • Amerikanische Goldruten
  • Drüsiges Springkraut
  • Riesenbärenklau
  • Asiatische Staudenknöteriche
  • Schmalblättriges Kreuzkraut
  • Essigbaum
  • Sommerflieder
  • Kirschlorbeer
  • Aufrechte Ambrosie

Bei Tieren müssen spezielle Vorgaben wie etwa die Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden. Die Bekämpfung ist anspruchsvoll und sollte deshalb durch Fachleute erfolgen:

  • Rotwangenschmuckschildkröte
  • Amerikanischer Ochsenfrosch
  • invasive gebietsfremde Ameisen
  • invasive gebietsfremde Plattwürmer

(red)

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