Fast keine Beanstandung bei geräuchertem Fisch und Nüssen
Geräucherte Fischerzeugnisse, zum Beispiel von Lachs und Forelle, sind bei der Schweizer Bevölkerung beliebt. Weil diese Produkte aus rohem Fisch sowohl mit natürlichen Bakterien wie auch mit gefährlichen Listerien belastet sein können, werden sie regelmässig überprüft, wie die Kantone Graubünden und Glarus mitteilen. Eine Listeriose – eine durch Listerien verursachte Krankheit – verlaufe bei Personen mit normalen Abwehrkräften mit meist milden und grippeähnlichen Symptomen. Bei immungeschwächten Personen hingegen könnten sich gemäss der Mitteilung schwere Symptome wie Hirnhautentzündung, Blutvergiftung oder Lungenentzündung entwickeln.
Im Frühling 2021 wurden in den neun Kantonen Graubünden, Glarus, Zürich, Zug, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Luzern insgesamt 208 Proben von geräuchertem Fisch genommen, davon 77 heiss- und 84 kaltgeräucherte. Sämtliche Proben wurden sowohl auf verschiedene Keime wie auch auf Listerien und Salmonellen überprüft.
Bei 25 Proben (12 Prozent) seien Höchstwertüberschreitungen betreffend aerober mesophiler Keime oder Enterobacteriaceen festgestellt worden, halten die Kantone fest. Erfreulicherweise habe nur eine einzige Probe, ein heiss geräuchertes Forellenfilet, wegen Listerien beanstandet werden müsse, aber keine wegen Salmonellen. Die Verantwortlichen seien aufgefordert worden, ihre Selbstkontrolle zu verbessern.