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Leben & Freizeit

Ein wichtiges Formular flattert bald in Eure Briefkästen

Südostschweiz
13.11.2019, 11:20 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Wer zu wenig verdient und über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügt, dem wird beim Bezahlen der Krankenkassenprämien unter die Arme gegriffen. Auch 2020 wird das in Glarus der Fall sein. Um die sogenannte Individuelle Prämienverbilligung geltend zu machen, muss aber ein Formular ausgefüllt werden. Dieses wird die kommenden Tage in allen Glarner Haushalten landen. Das Antragsformular muss laut dem Departement für Finanzen und Gesundheit bis spätestens 31. Januar 2020 bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden.

Der Antrag muss in jedem Jahr neu gestellt werden, unabhängig davon, ob man auf den Monatsabrechnungen für das Jahr 2020 mit einer Prämienverbilligung rechnet oder nicht. Massgebend für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens sind die Daten der definitiven Steuerveranlagung des Jahres 2018. Der Grenzbetrag sei vom Landrat für Familien und Alleinerziehende einheitlich neu auf 85'000 Franken festgelegt worden, heisst es beim Departement weiter. Damit erhalten auch Familien und Alleinerziehende mit mittleren Einkommen eine Prämienverbilligung für ihre Kinder und Jugendlichen in Ausbildung.

Informationen dazu, unter welchen Umständen man ein Recht auf Individuelle Prämienverbilligung hat und das Antragsformular sind auch online auf der Webseite des Kantons zu finden.

Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen organisieren die zuständigen Amtsstellen die Prämienverbilligung direkt mit der Kantonalen Steuerverwaltung. (rac)

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