Die schärferen Richtlinien sind für die Biolandwirtschaft machbar
Kraftfutter kommt in der Landwirtschaft häufig in Form von Soja, Getreide oder Mais vor. Vor allem Landwirtinnen und Landwirte aus der Milchproduktion benutzen das zusätzliche Futter, um die Milchleistung ihrer Kühe zu steigern.
Bisher durfte das Futter für die Kuhhaltung nach Biorichtlinien aus zehn Prozent Kraftfutter bestehen. Ab 2022 sind noch fünf Prozent erlaubt. Für die meisten Biobetriebe im Kanton Graubünden sei das kein Problem, sagt Claudio Gregori, Präsident von Bio Grischun. Im Interview mit Radio Südostschweiz zeigt er sich überzeugt: «Für die meisten Bauern ist diese Verschärfung der Richtlinien nicht einschneidend.» Bei den Mutterkuhhaltern gebe es vermutlich niemanden, der diese fünf Prozent erreichen wird. Anders sehe die Situation bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern aus. Diese seien eher auf Kraftfutter angewiesen. Wie viele Bauernhöfe konkret betroffen sind, weiss jedoch Gregori nicht. Er rechnet aber damit, dass vereinzelte mit dieser Regelung Mühe haben werden.
Drei Jahre Vorbereitungszeit
Dass diese Richtlinien im Januar 2022 in Kraft treten, ist nichts Neues. Laut dem Präsidenten von Bio Grischun hätten die Bäuerinnen und Bauern drei Jahre Zeit gehabt, sich mit diesen Richtlinien auseinanderzusetzen.
Wer die Richtlinien nun nicht erfüllen will oder kann, hat gemäss Claudio Gregori drei Möglichkeiten. Eine sei der Ausstieg aus der Milchproduktion. Eine andere Möglichkeit sei der Ausstieg aus der Biolandwirtschaft und eine letzte Option sei der Wechsel auf eine weniger intensive Kuhrasse. Das funktioniere bei vielen Landwirten, welche Gregori selbst kennt, gut.