Die neuen Corona-Regeln einfach gemacht
Der Bundesrat hat am Sonntag verschärfte Massnahmen erlassen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Vieles ist klar. Einiges weniger. Diese Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen im Umgang mit Masken, Distanz und Senioren.
Dürfen Enkelkinder ihre Grosseltern besuchen und sie auch umarmen? Interessanterweise wird das Thema bei der aktuellen Coronawelle weniger betont als noch im Frühling. Doch klar ist: Ältere Menschen gehören zur Risikogruppe. Seit Beginn der Pandemie wird ihnen deshalb geraten, ihre Kontakte möglichst auf ein Minimum zu reduzieren. In den Altersheimen dürfen maximal zwei Angehörige die Bewohner im Zimmer besuchen. Nur mit Masken.
Bleiben wir in der Familie: Wie geht es künftig an Geburtstagsfeiern zu und her. Wie viele Verwandte dürfen an Weihnachten zu Glühwein und Guetsli geladen werden? Wenn die Gästeschar nur bis zu 15 Leute umfasst, ist das festen relativ unkompliziert. Es gelten die üblichen Hygienemassnahmen des Bundes – Hände waschen und Abstand halten. Sobald aber Privatanlässe 15 bis 100 Personen umfassen, sind die Massnahmen einschneidend. Alle Gäste über zwölf Jahren müssen eine Maske tragen. Essen und Trinken im Stehen ist verboten. Und die Gastgeberin oder der Gastgeber muss die Kontaktdaten der Gästeschar aufnehmen.
Und wenn der Privatanlass über die 100 Gäste hinausgeht? Was gilt dann? In erster Linie darf nicht daheim gefeiert werden. Gastgeber müssen ihr Fest in einem Restaurant oder in einem öffentlichen Lokal abhalten. Die Regeln sind aber nicht schärfer als bei kleineren Anlässen. Und das wiederum heisst: Alle ab zwölf Jahren müssen eine Maske anziehen, Abstand halten und nur am Tisch essen und trinken.
Gilt im öffentlichen Verkehr immer noch die Maskenpflicht? Der Bundesrat hat die Maskenpflicht rund um den öffentlichen Verkehr sogar noch verschärft. Sie gilt seit Montag auch in den Bahnhöfen und auf den Perrons. An den Bus- und Postautohaltestellen. In Unterführungen sowie in sämtlichen Aussenräumen der Warte- und Zugangsbereiche. Kurz: Wer per ÖV unterwegs ist, sollte die Maske gar nie entfernen.