«Die Idee ist gut, aber die Umsetzung ist schlecht»
Vor dem 18. Geburtstag bereits hinters Autosteuer und ganz legal durch die Strassen kurven? Seit Januar 2021 ist dies in der Schweiz möglich – und wird in der Region rege genutzt, wie diverse Fahrlehrer berichten: «Wir haben einen riesigen Ansturm von fahrwilligen Jugendlichen», erzählt Michael Bernet, Fahrlehrer aus dem Prättigau. Aktuell müssen neue Schüler fast einen Monat auf einen Termin bei ihm warten. Bei Fahrlehrer Tino Item aus Bonaduz zeigt sich ein ähnliches Bild: «Viele, die im Jahr 2003 geboren sind, wollen jetzt in die Fahrstunde kommen. Dazu kommen noch jene Schüler, die jetzt 17 sind. Und natürlich noch die Schüler für die Motorradausbildung», erzählt er. Beim Strassenverkehrsamt Graubünden in Chur bestätigt sich dies: «Die Option, bereits mit 17 Jahren Fahrstunden zu nehmen, wurde bisher oft genutzt», sagt Andrea Rothenberger, Chefexperte Führerprüfungen. Von den 1570 ausgestellten Lernfahrausweisen der Kategorie B (Auto) seien 670, also fast die Hälfte, an Personen unter 18 Jahren ausgestellt worden, schildert der stellvertretende Amtsleiter des Strassenverkehrsamts, Richard Peretti, die aktuelle Situation.
Bei diesen «Jüngstlenkern», die kurz nach oder sogar direkt am 18. Geburtstag ihre praktische Prüfung ablegen würden, unterscheide sich die Chance auf Erfolg nicht von anderen Fahrprüflingen. «Die Erfolgsquote liegt wie in den Vorjahren bei rund 65 Prozent», so Rothenberger. Mindestens eine Person habe tatsächlich exakt an ihrem 18. Geburtstag die praktische Prüfung absolviert, sagt er.
Neue Regel mit einem Haken
Aber nicht nur das Mindestalter für den Besitz eines Lernfahrausweises ist neu. Mit einher ging ein Gesetz, das den Junglenkkern zu mehr Fahrpraxis verhelfen soll, den lokalen Fahrlehrern aber stark auf den Magen schlägt. «Alle Personen, die unter 20 Jahre alt sind, müssen vor der praktischen Fahrprüfung mindestens ein Jahr lang den Lernfahrausweis besessen haben», erklärt Rolf Schindler, Fahrlehrer aus Chur. Bis anhin gab es diesbezüglich keine Untergrenze. Diese neue Mindestbesitzdauer stellt die Fahrschüler vor diverse Probleme, wie Schindler erklärt: «Wenn beispielsweise ein junger Maler-Lehrling vom Lehrmeister den Auftrag kriegt, den Fahrausweis zu machen, dauert es mehr als ein Jahr, bis er den Fahrausweis im Geschäft vorweisen kann, egal wie fleissig der Schüler die Fahrstunden besucht.» Aber auch für die Fahrlehrer sei diese Regel mit Herausforderungen verbunden, so Bernet: «Wir müssen viel mehr Zeit in die Organisation investieren. Wann darf welcher Fahrschüler an die Prüfung? Was ist, wenn der Fahrschüler ein paar Fahrstunden nimmt, dann viele Monate daheim mit den Eltern übt, nach einem Jahr kurz vor dem Prüfungstermin für den letzten Schliff in die Fahrschule kommt und wir dann feststellen, da hapert es noch bei ganz vielen Sachen?»