Darauf könnten wir in Chur auch noch verzichten
Die Überarbeitung des Churer Polizeireglementes und damit die Aufhebung des Alkoholverbots in der Stadt Chur kommt einem Frühlingsputz gleich. Die Gesetzeshüter steigen in den Estrich und schmeissen das weg, was nicht mehr gebraucht wird. Denn seit 2008 war es in der Stadt Chur verboten zwischen 0.30 Uhr und 7 Uhr Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren.
Mit dem St. Gallischen Wil scheint ein passender Abnehmer des aufgehobenen Alkoholverbotes gefunden. Denn dort wird ein entsprechendes Alkoholverbot für am Bahnhof vom Stadtrat aktuell geprüft. «In Chur ist ‹das stengste Polizeigesetz der Schweiz› gescheitert: Jetzt soll es in Wil helfen», titelte das «St. Galler Tagblatt».
«suedostschweiz.ch» möchte bei der Churer Entrümpelungsaktion mitmachen und macht Vorschläge, was die Wiler sonst noch von Chur mitnehmen dürften.