Damit die Bündner Idylle trotz Zelten erhalten bleibt
Jahr für Jahr zieht es zahlreiche Feriengäste nach Graubünden. Mit seinen 615 Seen, über 900 Berggipfeln und 150 Tälern hat der Kanton schliesslich einiges zu bieten. Um diese Natur hautnah erleben zu können, verschlägt es deshalb auch immer mehr Personen mit dem Zelt nach draussen. Platz dafür bieten über 40 Campingplätze. Wer jedoch abseits von der Zivilisation zelten möchte, der muss einige Regeln einhalten. Denn Zelte dürfen nicht überall im Kanton nach Lust und Laune aufgeschlagen werden.
Verbotene Orte
Die Entscheidung, ob campieren erlaubt ist oder nicht, obliegt in Graubünden gemäss Graubünden Ferien der touristischen Marketingorganisation des Kantons, den Gemeinden. Bevor ihr euer Zelt aufschlägt, solltet ihr euch also bei der jeweiligen Gemeinde informieren. Dasselbe gelte auch für das Übernachten an öffentlichen Orten und Parkplätzen. Auch hier lohnt sich vor dem Ausflug jeweils ein Check bei der Gemeinde. Falls ihr euer Zelt jedoch auf einem privaten Grundstück aufschlagen wollt, solltet ihr auch zuvor beim Eigentümer respektive der Eigentümerin um Erlaubnis bitten.
Es gibt aber auch Gebiete, wo campieren generell verboten ist. Dazu zählen laut Graubünden Ferien: eidgenössische Jadgbann- und Wildschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Schweizerischer Nationalpark, Biotope, militärische Sperrzonen und Orte, an denen ein allgemeines Betretungsverbot gilt.
Um herauszufinden, wo sich solche Gebiete befinden, hilft euch die Onlinekarte des Bundes. Mit der Suchfunktion könnt ihr nach den entsprechenden Gebieten suchen.
Mit Blick auf die Umwelt
Egal wo ihr schlussendlich euer Zelt aufschlägt, denkt immer daran, dass ihr euch in fremden Lebensraum begebt, denn die Natur bietet zahlreichen Pflanzen und Tieren ein Zuhause. Verhaltet euch also ruhig und seht von einem Feuer ab, sofern es keine Grillstelle in der Nähe hat. Zudem dürfen Abfälle und Essensreste nicht zurückgelassen werden. Verlasst den Ort also am besten immer so, wie ihr ihn auch gerne vorfinden würdet.