Besser «vernetzt»
Wo eine Hochbaute entstehen soll, werden Baugespanne aufgestellt – so erfordert es das Baugesetz (BauG). Doch was haben mehrere hohe Bauprofile auf dem Golfplatz zu suchen? Die Antwort ist einfach und wenig brisant: Entlang der Mattastrasse 48 bis 56 werden drei Schutznetze aufgestellt. Genauer gesagt handelt es sich um feuerverzinkte Pfosten mit schwarzen Netzen. Sie sollen Schutz vor Bällen bieten, die beim Loch 3 «verschossen» werden.
Die Angst, der 18-Loch-Platz könnte nach «Lust und Laune» überbaut werden, wäre ohnehin unbegründet: Die Anlage liegt in der Golfzone. Gemäss BauG Art. 76, Abs. 2 heisst es dazu: «Es sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die dem Golfsport oder dem Wintersport dienen, wie Klubhaus mit Restaurant sowie Bauten und Anlagen für den Betrieb und Unterhalt».