Beschiss nach dem Schuss
Nach dem Schuss zückt der Jägersmann von heute Stift und Papier. Seit 2017 müssen alle Jäger selber entscheiden, ob das Fleisch des eben erlegten Tieres bedenkenlos konsumiert werden kann und das auf einem Formular festhalten.
Bei einem sauberen Schuss einer gesunden Gämse kreuzt der Jäger «A-Tier» an. Gibt es Hinweise, dass das Fleisch verdorben sein könnte, kreuzt er «B-Tier» an. Dazu gehört etwa ein unsauberer Schuss, der die Gedärme verletzt. Oder eine Nachsuche bei einem angeschossenen Tier, die länger als drei Stunden dauert. Denn diese Faktoren können das Fleisch verderben.
A-Tiere dürfen Jäger ohne Weiteres verkaufen. B-Tiere müssen hingegen von einem amtlichen Fleischkontrolleur begutachtet werden. Erst mit dessen Okay darf ihr Fleisch an der Metzgertheke oder im Restaurant verkauft werden.
Diese Selbstdeklaration läuft aber noch nicht wie gewünscht. Bei der Hochwildjagd im Jahr 2018 stellte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden zahlreiche fälschlicherweise als unbedenklich deklarierte Tiere fest – auch im Kanton Glarus, wo es ebenfalls zuständig ist. Bei manchen Kontrollen seien bis zu 30 Prozent der Wildtierkörper falsch beurteilt worden, hielt das Amt im Jahresbericht fest – «nämlich als A-Tiere, obwohl sie deutliche und grossflächige Verunreinigungen aufwiesen oder erst nach mehr als drei Stunden Nachsuche gefunden wurden.»
Insgesamt liege der Anteil des Schalenwildes, das fälschlicherweise als A-Tier deklariert wurde, bei etwa 20 Prozent, sagt Giochen Bearth. Der Dienststellenleiter und Kantonstierarzt ist für die Fleisch- und Lebensmittelkontrolle im Kanton Glarus zuständig.
Nur 0,3 Prozent ungeniessbar
Bearth sieht zwei Gründe, weshalb Tiere falsch beruteilt werden. Zum einen spiele der Stolz der Jäger eine Rolle. «Es ist nicht für jeden einfach, zuzugeben, dass er einen schlechten Schuss hatte», sagt Bearth. «Das ist aber eine Entwicklung, die stattfinden muss.» Bislang gab es keine Strafen. In Zukunft müssten renitente Wiederholungstäter aber mit Verweisen und Bussen rechnen.