Feuerwerke an Silvester: Das ist erlaubt und das nicht
Am Silvesterabend wollen viele feierlich den Übergang ins neue Jahr begehen. Dazu gehören da und dort Feuerwerke, die laut und nicht gerade umweltfreundlich sind. Deshalb verzichten immer mehr Menschen und Gemeinden den Haustieren, Wildtieren und der Natur zuliebe auf Knallkörper. So auch in der Südostschweiz. Dabei wird unterschieden zwischen Feuerwerksverbot und Feuerwerksverzicht. Beim Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerken ganz verboten. Stille Feuerwerke wie zum Beispiel Vulkane, Wunderkerzen und bengalische Feuer sind teilweise vom Verbot ausgenommen, wie es auf der Website von «graubuenden.ch» heisst. Genauere Informationen zu den Ausnahmen gibt es bei den lokalen Tourismusorganisationen oder den Gemeinden. Auch in Gemeinden mit Feuerwerksverbot ist es möglich, dass illegal Feuerwerk gezündet wird. Verstösse können bei der Gemeindepolizei gemeldet werden.
In welchen Gemeinden das Abfeuern von Feuerwerken verboten ist und wo darauf verzichtet wird, zeigt euch folgende Übersicht:
Kein generelles Verbot in der Bündner Hauptstadt
In der Kantonshauptstadt Chur dürfen Feuerwerke jeweils anlässlich des Jahreswechsels und des Nationalfeiertags abgebrannt werden, wie es auf der Website heisst. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald sowie im Waldrandbereich sei allerdings nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung der Stadtpolizei. Feuerwerke sind also nicht generell verboten.