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Leben und Freizeit

Auf nach Balkonien

Die Tage werden wieder angenehm lang und die eigene Terrasse lädt zum Verweilen ein. Doch darf ich so viele Pflanzen auf meinen Balkon stellen wie ich will oder tagelang die Wäsche hängen lassen? Wir klären auf.
31.05.2019, 04:30 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Frühstücken oder zu Abendessen auf dem eigenen Balkon gehört zu den kleinen Freuden vieler Bündnerinnen und Bündner. Neben den ohnehin schon schönsten Aussichten auf die Bündner Berge, begrünt manch ein Mieter seinen Balkon noch mit Pflanzen. «Im Innenbereich des Balkons haben Mieterinnnen und Mieter grundsätzlich völlige Gestaltungsfreiheit,» sagt Stéphanie Bartholdi, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz. Anders sieht das bei den Blumenkästen aus, die am Balkongeländer angebracht werden. «Ohne Einverständnis des Vermieters müssen solche Blumenkästen auf der Innenseite des Balkons aufgehängt werden. Sobald der Vermieter aber seine Einwilligung gibt, dürfen sie aussen angebracht werden,» sagt Stéphanie Bartholdi weiter. Für allfällige Schäden, die aufgrund von weggewehten «Blumenkistli» enstehen, haftet in der Regel der Bewohner der Wohnung.

Nicht den Nachbar giessen

Streitfälle aufgrund von einer etwas zu üppig geratenen Pflanzenwelt auf dem Balkon, sind der Juristin vom Hauseigentümerverband nur wenige bekannt. Meist fühlten sich Nachbarn durch häufiges Giessen oder Blätter, die auf den darunterliegenden Balkon fallen, belästigt. «Bis zu einem gewissen Grad ist es normal, dass es beim Giessen halt mal runtertropft und ein Blatt runterfällt, aber hier appellieren wir an den gesunden Menschenverstand und die Rücksicht beim Giessen, dass man nicht gerade dann die Pflanzen giesst, wenn der Nachbar draussen sitzt.»

Das Aufhängen der Wäsche ist indes kein Problem und zeitlich unlimitiert, solange der Wäscheständer nicht gegen den Willen des Vermieters festinstalliert ist. Also nichts wie los und auf nach Balkonien!

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