Ab Samstag ist Rot fahren Pflicht
In der Schweiz gehören zwei Sätze bereits zum Standard: «Cumulus Karte?» und «Haben Sie schon eine Vignette?». Besonders Letzteres haben Sie und werden Sie bis heute noch sehr oft bei einem allfälligen Tankstellen-Besuch zu hören bekommen. Ab Samstag, dem 1. Februar, muss die neue feuerrote Vignette montiert sein. Wer die Vignette, die bereits seit dem 1. Dezember 2019 gültig ist, noch nicht hat, wird von der Kantonspolizei zur Kasse gebeten. 200 Franken beträgt die Busse – plus die (neue) Vignette. Die 200 Franken werden auch fällig, wenn die Vignette zur Sicherheitsbehinderung führt.
Damit die Vignette gültig ist, muss sie direkt und ohne Verwendung anderer Materialien an der vorgeschriebenen Stelle auf das Fahrzeug geklebt werden: bei Autos auf die Innenseite der Windschutzscheibe, bei Anhängern und Motorrädern an einem leicht zugänglichen und nicht auswechselbaren Teil. Die Kontrollen werden Anfangs Februar verstärkt. Erhältlich ist sie weiterhin bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und Strassenverkehrsämtern.
Vignetten im Überblick
Pro Jahr werden in der Schweiz über neun Millionen Vignetten verkauft. Über ein Drittel davon gehen an Automobilisten aus dem Ausland. 2016 beliefen sich die Bruttoeinnahmen auf 360 Millionen Franken. Eingeführt wurde die Vignette 1985. Anfänglich kostete sie 30 Franken, seit 1995 40 Franken. 2013 lehnten die Stimmbürger eine Preiserhöhung auf 100 Franken ab. Die Vignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Bezogen werden kann sie ab 1. Dezember bei Poststellen, Tankstellen, Garagen, Zollstellen und bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern. (so)
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