Darum hinkt die Rhätische Bahn bei der Behindertengleichstellung hinterher
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sind alle öffentlichen Verkehrsmittel sowie Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, ihre Bahnhöfe und Haltestellen behindertengerecht umzubauen. Sie sind ebenfalls vom Bund verpflichtet, ab 1. Januar Übergangs- und Ersatzmassnahmen für nicht selbstständig zugängliche Bahnhöfe anzubieten, wie die Rhätische Bahn (RhB) in einer Mitteilung schreibt. Die RhB, gemeinsam mit den Behindertenorganisationen Procap Grischun und Pro Infirmis Graubünden, demonstrierte am Donnerstag ihre Pläne, um diese Defizite an ihrer Infrastruktur zu überbrücken.
Arbeiten noch nicht abgeschlossen
82 Prozent der Reisenden profitieren heute von 48 vollautonomen Bahnhöfen der RhB, wie es heisst. 18 Bahnhöfe werden jedoch bis zum 1. Januar 2024 noch nicht autonom umgebaut werden können. Für weitere 38 Stationen der RhB ist ein Umbau aus Gründen der Verhältnismässigkeit nicht zwingend erforderlich und wird deshalb auch nicht vom Bund finanziert. Gemäss Mitteilung der RhB werden dort Übergangsmassnahmen, wie personelle Beihilfe, eine betriebliche Lösung oder ein Shuttledienst, ergriffen.
Die RhB erreicht die Ziele zur Behindertengleichstellung also nicht. Sie begründet den Rückstand so, dass sie eine Gebirgsbahn sei und viele Bahnhöfe in Kurven oder steilem Gefälle umbauen müsse. Hinzu kämen noch andere Substanzerhaltungsarbeiten. Zu viele Baustellen würden die Bahnverbindungen und die Sicherheit der Reisenden, die für die RhB hohe Priorität hat, nicht mehr sicherstellen, wie sie in der Mitteilung weiter schreibt.