Beschaffungskriminalität: Bündner Regierung sieht kaum Optimierungspotenzial bei der Strafverfolgung
Die Beschaffungskriminalität, die in Chur zu grossen Teilen von der Drogenszene ausgeht, beschäftigt auch die kantonale Politik. In der Vergangenheit gingen mehrere Vorstösse zum Thema ein. Der aktuellste stammt von der Churer Mitte-Stadträtin Sandra Maissen. Sie setzt etwa bei den Schnellverfahren an – analog zum Kanton St. Gallen, wo diese etwa bei Fussballhooligans zur Anwendung kommen. «Wenn klar ist, dass jemand das Delikt begangen hat, so könnte in diesem Fall subito eine Verurteilung mit einem Strafbefehl erfolgen», erklärte dazu der Präsident des Polizeiverbands Graubünden, Reto Crameri, gegenüber dieser Redaktion das Prinzip. Das Ziel dieser Schnellverfahren ist gemäss dem Anwalt und Mitte-Co-Fraktionspräsident, dass die Freiheitsstrafen schneller unbedingt ausgesprochen werden.
Regierung kann kaum Einfluss nehmen
Die Regierung hält dazu fest: «Im Gegensatz zum Kanton Zürich besteht keine gesetzliche Grundlage, dass die Regierung gegenüber der Staatsanwaltschaft Schwerpunkte in der Strafverfolgung setzen kann.» Die Weisungsbefugnis beschränke sich auf administrative Belange. «Die Regierung kann der Staatsanwaltschaft im Einzelfall keine Weisungen erteilen. Auch eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, dass sie Schnellverfahren einführt, fällt deswegen ausser Betracht.»
Aber: «Die Staatsanwaltschaft hat sich dazu bereit erklärt, in Absprache mit dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit und der Kantonspolizei über eine Priorisierung und Schwerpunktbildung zu diskutieren und solche Massnahmen überall dort umzusetzen, wo es zu einer Effizienzsteigerung führt. Und: ‹Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei greifen zur Reduktion des administrativen Aufwands und des Datenvolumens bereits auf gemeinsame Daten zu und intensivieren die Zusammenarbeit in definierten Fachbereichen.›
Staatsanwaltschaft nutzt nach Ansicht der Exekutive den Spielraum aus
Maissen wollte in ihrer Anfrage auch wissen, welches Potenzial zur Optimierung der Zusammenarbeit mit der Strafverfolgungsbehörde besteht. Und sie hielt fest: «Es entsteht der Eindruck, dass sogenannt ‹einfache Sachverhalte› und die Klärung des Gerichtsstandes zu aufwendigeren Verfahren führen oder die Zuständigkeit möglichst andernorts begründet wird.» Dies sei für die Staatsanwaltschaft nicht nur zeit- und ressourcenaufwendig, sondern verlangsamt auch die Fallbearbeitung. «Derweil fühlt sich die Bevölkerung verunsichert und kann nicht verstehen, dass Dutzende von Delikten notwendig sind, bis etwas geschieht.» Die Regierung antwortet darauf: «Die Staatsanwaltschaft nutzt bereits heute ihren Spielraum mit den vorhandenen Ressourcen sowohl in tatsächlicher wie in rechtlicher Hinsicht voll aus.» Die Staatsanwaltschaft überprüfe ihre Fallbearbeitung fortwährend und suche stets nach noch effizienteren Abläufen, «um den staatlichen Strafanspruch bestmöglich zu erfüllen».