Ticket-Chaos in Chur: Eine Reisegeschichte erregt internationales Aufsehen
Manchmal sind es eben doch die kleinen Dinge im Leben, die für die grössten Geschichten sorgen. Dies beweist ein kürzlich in der «Süddeutschen Zeitung» veröffentlichter Artikel, in dem ein Reisender von seinem unerwarteten Abenteuer im Churer Reisezentrum der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) berichtet.
So wollte er im SBB-Reisezentrum in Chur ein Ticket für eine Zugfahrt nach Scharans kaufen. Nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten schien der Triumph nahe, bis die Frau am Schalter mit Bedauern offenbarte: «I kann z Ticket nid uusdrucka.» Der Reisende, in einem Anflug von kreativer Verzweiflung, schlug vor, das Billett doch wie in alten Zeiten von Hand zu schreiben.
Darauf reagierte die Frau allerdings wenig begeistert und stornierte kurzerhand das Ticket. So stand er nun da, ein wenig verzweifelt – und ohne das entscheidende Billett in der Hand. In diesem Augenblick kam die rettende Botschaft der Frau: «Tickets gibts übrigens auch unten am Automaten.» So eilte der Reisende zum besagten Automaten. Stolz hielt er endlich ein Billett in der Hand, nur um zu realisieren, dass der Zug in diesem Moment davonfuhr.
Was sich jetzt eher nach einem schlechten Witz anhört, soll so tatsächlich geschehen sein. Aber keine Sorge, die Geschichte hat auch ihre heiteren Seiten. So schreibt der Autor gleich zu Beginn von der positiven Überraschung in der ältesten Stadt der Schweiz, wo er statt der erwarteten seelenlosen Touchscreens von lebendigen Menschen begrüsst wurde – halt ganz im Stil der guten alten Bündner Bergtradition. Wo – wenn es nach uns geht – die Begrüssungen wärmer sind als ein «Chämifüür» in einem «Maiasäss» und das Lächeln des Personals strahlender als die Sonne über dem Piz Bernina.
SBB bedauern Vorfall
Stellt sich bloss noch die Frage, was die SBB zu solchen Situationen zu sagen haben. Auf Anfrage reagieren sie in einer E-Mail mit nüchterner Professionalität: «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen alles daran, sicherzustellen, dass die Kundinnen und Kunden mit unserem Service zufrieden sind. Leider ist uns dies in diesem speziellen Fall nicht gelungen, was wir bedauern.»
Auf die Frage, ob Reisende in solchen vom Pech verfolgten Konstellationen, wie im Artikel beschrieben, eine Art Wiedergutmachung erwarten können, erklären die SBB weiter: «Allgemein gilt: In allen Transportmitteln der SBB gilt jederzeit die Billettpflicht. Die Reisenden sind dafür verantwortlich, dass sie vor der fahrplanmässigen Abfahrt einen gültigen Fahrausweis besitzen und diesen bei der Kontrolle vorweisen können.» Falls Fahrgäste aufgrund einer Störung der Verkaufssysteme kein Billett erwerben können, empfehlen die SBB, sich vor dem Einsteigen in begleitete Züge an das Zugpersonal zu wenden. In solchen seltenen Fällen wird dann ein Billett ohne den Aufpreis verkauft.
SBB legen auch Auslandsreisenden die hauseigene App ans Herz
Es sei aber in der Tat so, dass nur noch gut fünf Prozent aller Billette in Reisezentren gekauft werden. «Einfache Billette werden mehrheitlich via Touchscreens gekauft – sei es auf ‹SBB Mobile› oder an den Billettautomaten», heisst es in der Mail.
Deshalb kommen wir zu dem Schluss, dass vielleicht jemand dem Reisenden aus Deutschland hätte den revolutionären Vorschlag machen sollen, sich der modernen Technologie anzuschliessen und die App zu nutzen. Vorausgesetzt natürlich, die Technik wäre dieses Mal auf seiner Seite gewesen.