Verein verlangt Seezugang beim Federer-Grundstück
Als sich im Juli die Gerüchte bestätigten, dass Roger Federer nach Rapperswil-Jona zieht, war die Freude gross. Der Tennisstar habe viel für die Schweiz geleistet und sich ein Grundstück an der Kempratner Bucht verdient, lautete der Tenor bei einer Strassenumfrage. Die Stadt habe das Land ohnehin nicht genutzt. «Es erfüllt uns mit Stolz, dass mit Roger Federer ein Weltstar in unsere Stadt zieht», sagte Stadtpräsident Martin Stöckling.
Nun muss er sich rechtfertigen. Ein Verein mit dem Namen Rives Publiques, der laut eigenen Angaben seit 16 Jahren dafür kämpft, dass Seeufer in der ganzen Schweiz zugänglich werden, kritisiert Stadt und Kanton aufs Schärfste. Der Präsident des Vereins, Victor von Wartburg, fordert in einer Mail an den Stadtpräsidenten einen öffentlich zugänglichen Uferweg vor dem Grundstück von Federer. «Seen und andere Gewässer sind gemäss gültiger Gesetze öffentlicher Besitz, gehören demzufolge der Allgemeinheit und können nicht als Privatbesitz beansprucht werden», heisst es. Eine Kopie der Mail sandte der Verein an den Kanton St.Gallen.
Rechtliche Lage nicht eindeutig
Damit steht der Vorwurf im Raum, die Behörden hätten einen Rechtsbruch begangen. Illegal sei ein privater Seezugang nicht, sagt Dominik Siegrist, Leiter des Instituts für Landschaft und Freiraum an der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). Doch es sei heute üblich, dass sich die Behörden bemühten, den Zugang zum See für alle zugänglich zu machen.
Laut dem Raumplanungsgesetz gelten Gewässer als öffentliches Gut. Das Gesetz definiert aber nicht, ob der Uferstreifen zum Gewässer gehört. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2001 hält fest, dass Gewässer und Ufer eine «unzertrennliche Einheit» seien. Demnach müsste nicht nur der See, sondern auch das Seeufer öffentlich zugänglich sein.