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Graubünden

Fall Quadroni: Urteil gegen Ex-Polizisten kommende Woche erwartet

Agentur sda
30.04.2026, 04:30 Uhr

Der Whistleblower Adam Quadroni, und der ehemalige Postenchef der Polizei in Scuol sind am Donnerstag vor Gericht angehört worden. Er muss sich wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung verantworten.

Der ehemalige Polizeipostenchef von Scuol muss sich vor Gericht wegen Freiheitsberaubung und Hausfriedensbruchs verantworten. Der ehemalige Bauunternehmer Quadroni wegen Drohung gegen die Behörden. Hintergrund des Prozesses sind Ereignisse, die fast zehn Jahre zurückliegen: die Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Jagdwaffen im Haus von Quadroni, dessen mutmassliche Drohungen gegen die Polizei und der Einsatz der Polizei-Sondereinheit, die den ehemaligen Bauunternehmer im Juni 2017 festnahm. Die Akten füllten 18 Ordner, die am Donnerstag im Gerichtssaal standen.

Vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair wurden zwei Versionen des Sachverhalts dargelegt. Auf der einen Seite jene des Ex-Polizisten, der überzeugt war, korrekt gehandelt zu haben, um Quadronis Familie vor einer möglichen gewalttätigen Eskalation zu schützen.

Auf der anderen Seite die Anklage, die im Vorgehen des heute 69-Jährigen ein manipulatives Verhalten sah, mit dem Ziel, dem ehemaligen Bauunternehmer einen Denkzettel zu verpassen. Dieser hatte die illegalen Absprachen im Baugewerbe des Unterengadins aufgedeckt.

Anklage sieht persönliche Feldzug

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren für den ehemaligen Polizisten. Die Gründe für eine Hausdurchsuchung bei Quadroni im Dezember 2016 seien nicht gegeben gewesen. Ein darauffolgender Polizeirapport habe die Gefährlichkeit Quadronis verzerrt und übertrieben dargestellt.

Die Verhaftung Quadronis am 15. Juni 2017 durch eine Spezialeinheit bezeichnete die Anklage als «objektiv ungerechtfertigt und unverhältnismässig». Quadroni wurde damals aus seinem Auto gezerrt, gefesselt und mit verbundenen Augen zur Polizeistation gebracht. Anschliessend wurde er für eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik nach Chur überführt.

Die Aktion sei einen persönlichen Feldzug und keine spontane Schutzaktion gewesen. Quadroni habe durch den Vorfall ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten, erklärte sein Anwalt.

Ex-Polizist weist Vorwürfe zurück

Der angeklagte Ex-Polizist erklärte vor Gericht, er habe Quadroni nie eine Lektion erteilen wollen. Er habe Mitleid mit ihm gehabt wegen dessen familiärer, finanzieller und beruflicher Probleme. Aufgrund von Informationen aus zwei anonymen Quellen über Spannungen in der Familie habe er die funktionstüchtigen Jagdwaffen in Quadronis Haus in Ramosch beschlagnahmen lassen.

Seine Einschätzung, dass von Quadroni eine sehr hohe Gefahr ausgehe, sei korrekt gewesen. Die Verteidigung verwies dabei auf Delikte Quadronis schon seit dem Jahr 2004. Von der Gewaltanwendung bei der Verhaftung habe er keine Kenntnis gehabt. Die definitive Entscheidung für den Einsatz der Spezialeinheit lag bei der Pikettoffiziere.

Quadroni bestreitet Drohung

Auch Adam Quadroni stand als Angeklagter vor Gericht. Ihm werden Drohungen gegen die Polizei vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Quadroni habe gesagt, die Polizisten sollen die Pistole ziehen, wenn sich sich das nächste Mal seinem Haus näherten.

Laut Quadroni war dies keine Drohung, sondern eine Reaktion darauf, dass er als aggressiv dargestellt worden sei. Wäre er wirklich gefährlich gewesen, hätte die Polizei anders handeln müssen, argumentierte er. Der ehemalige Polizeichef gab an, er sei von seinen Vorgesetzten zu einer Anzeige beauftragt worden.

Lange Verfahrensdauer

Das Urteil wird für nächsten Mittwoch erwartet. Der Gerichtspräsident erklärte, dass bei einer Verurteilung das Beschleunigungsgebot zur Anwendung kommen könnte. Dies könne strafmindernd wirken. Allein die Ansetzung des Verhandlungstermins habe über ein Jahr gedauert, was für einen Fall, der sich seit fast einem Jahrzehnt hinziehe, nicht angemessen sei.

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