Filisur: Für 2500 Franken eine Wirtin ermordet
Paula Roth darf wohl getrost als «Original» betitelt werden. Also als eine Person, «die unabhängig von der Meinung anderer in liebenswerter Weise durch bestimmte Besonderheiten auffällt», wie das Wort im Duden beschrieben wird. Eine Eigenheit, die in verschiedenen Erzählungen und Berichten so überliefert wird, ist, dass sie nichts von Banken hielt und ihr Geld lieber in Reichweite gehalten hat. Die Wirtin des damaligen Wirtshauses «Bellaluna» zwischen Filisur und Bergün erzählte dies scheinbar jedem, der von ihrem Hund nicht angebellt wurde. Doch genau das könnte Roth zum Verhängnis geworden sein. Sie wird nämlich am 18. April 1988 bei einem Raub ermordet. Ihr Leben findet mit 70 Jahren ein abruptes und gewalttätiges Ende.
Geschäftsmann mit Geldsorgen
Aber der Reihe nach: Wie heute klar ist, endet das Leben von Roth wegen eines in Geldnot steckenden Geschäftsmannes. Wir nennen ihn an dieser Stelle G.K. Er hatte munkeln gehört, dass in der «Bellaluna» ein Geldbetrag von 50’000 bis 70’000 Franken zu holen sei. Der Schweizer plant zusammen mit zwei Männern aus dem damaligen Jugoslawien (B.E. und Z.R) den Raub und fährt am Abend des 18. April 1988 von St. Gallen zur «Bellaluna». Die beiden Begleiter führen Messer, einen Meissel, eine Metallkette, ein zwei Meter langes Seil, eine Taschenlampe und Handschuhe mit. Der Plan ist, wie im späteren Prozess gegen die drei bekannt wird, Roth an einen Stuhl zu fesseln und anschliessend im Haus nach Geld zu suchen.
Tatsächlich beim Verbrechen dabei sind dann aber nur B.E. und Z.R., während G.K. weiter nach Bergün fährt und ein Bier trinkt. Er hat die Aufgabe, B.E. und Z.R. nach dem Raub wieder abzuholen und nach Hause zu fahren. Z.R. steht Schmiere, während B.E. das Lokal betritt und Roth schliesslich mit elf Messerstichen brutal ermordet. Und dies für eine Beute von knapp 2500 Franken. Das ist der Betrag, den B.E. bei der darauffolgenden Suche nach Geld in den Räumlichkeiten der «Bellaluna» findet.
Polizei lange in einer Sackgasse
Dass der Mord schliesslich aufgeklärt werden kann, ist alles andere als selbstverständlich. Zwar geht die Polizei relativ schnell von einem Raubmord aus, weil im ersten Stock des Hauses die Räume Durchsuchungsspuren aufweisen. Doch Fingerabdrücke oder andere verwertbare Spuren werden nicht entdeckt. Auch das Tatmesser wird nicht gefunden und Hinweise aus der Bevölkerung bringen die Polizei ebenfalls nicht weiter. In den Monaten nach der Tat, die grosses Entsetzen im Dorf und bei sehr vielen Bekannten Roths ausgelöst hat, scheinen die Täter davonzukommen.
Auf die richtige Fährte kommt die Polizei dann im Sommer 1989. Ein damals 27-jähriger Schweizer gesteht, bereits im August 1988 einen Versuch unternommen zu haben, Roth zu bestehlen. Zusammen mit G.K. habe er Roth unter dem Vorwand, etwas essen zu wollen, in die Küche geschickt. Die beiden Schweizer durchsuchen dann zwei Räume – ohne Geld zu finden. Sie verlassen das Lokal daraufhin ohne Beute. So kommen die am Mordfall arbeitenden Kriminalbeamten schliesslich auf die Spur von G.K. Er wird am 17. Juli 1989, also mehr als ein Jahr nach der Tat, verhaftet. G.K. gesteht seine Beteiligung am Raubmord und nennt seine beiden Komplizen, die daraufhin ebenfalls festgenommen werden.
Mörder will Schuld abschieben
Ende April 1990 stehen die drei Verbrecher dann schliesslich in Chur vor Gericht. B.E. versucht, den Mord G.K. in die Schuhe zu schieben. Doch dies passt nicht zu den Aussagen der beiden Mittäter und den Ermittlungen. B.E. wird schliesslich zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt, wobei seine Strafe später noch auf 17,5 Jahre gesenkt wird. G.K. wird zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verdonnert, Z.R., der Schmiere gestanden hat, kommt mit zwei Jahren davon. B.E., der Roth ermordet hat, war bereits zuvor durch sein hohes Gewaltpotenzial aufgefallen. Er hatte bereits in Deutschland seine Verlobte mit Messerstichen getötet und sass deshalb bereits zuvor vier Jahre im Gefängnis.