Enzianschnaps und Kräutertee: Das gilt es beim Sammeln von Wildpflanzen zu beachten
Wenn die Holunderbäume in voller Blütenpracht stehen, überall Blumen blühen und die Beeren langsam reif werden, juckt es so manch eine und manch einen in den Fingern: Jetzt können Blüten und Beeren gesammelt werden, um daraus feine Konfitüren, Tees, Schnäpse oder Heilmittel und Salben herzustellen.
Doch was soll dabei beachtet werden, damit diese Wildpflanzen weiterhin wachsen und damit auch in Zukunft wieder geerntet werden können? Dürfen Wildpflanzen für die kommerzielle Produktion von Lebens- und Heilmitteln verwendet werden? Und wenn ja, in welchen Mengen? Das Amt für Natur und Umwelt (ANU) Graubünden klärt auf:
Keine Geschützte-Liste-Art
Als Erstes muss abgeklärt werden, ob die Pflanze, von der man Blüten, Blätter, Wurzeln oder Beeren ernten möchte, nicht auf der Liste der national und kantonal geschützten Pflanzenarten steht. Diese Liste ist hier zu finden. Auch darf selbstredend weder in einem Pflanzenschutzgebiet noch im Schweizerischen Nationalpark gesammelt werden.
Checkliste
Das ANU rät, sich vor dem Pflücken der entsprechenden Pflanzenteile folgende Fragen zu stellen:
- Kann ich die Art richtig bestimmen und erkennen?
- Wann ist die Blütezeit? Ist die Versamung gewährleistet?
- Ist die Art weit verbreitet oder kommt sie nur lokal vor?
- Wie gross ist die Population der Art, die ich sammeln will? Wie viele Individuen finden sich in der Fläche, in der ich sammeln will?