Mutmasslichem Attentäter droht in Landquart keine Verhaftung
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, dass Marco Toffaloni verhaftet werden solle. Er war wegen des Anschlags auf der Piazza della Loggia vom 28. Mai 1974 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden und lebt seit Jahren in Graubünden.
Für die Richter gibt es aber keine ausreichenden Beweise für eine konkrete und aktuelle Fluchtgefahr des Mannes, der gegen die Verurteilung beim Kassationsgericht Berufung eingelegt hat. Toffaloni, der heute 68 Jahre alt ist, hat nach einer Hochzeit die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten und lebt seit Jahren unter einem neuen Nachnamen in Landquart, wie das italienischsprachige Fernsehen RSI vor einem Jahr enthüllte.
Für die Schweizer Behörden ist das Delikt verjährt. Für Italien hingegen kann der damals Minderjährige Toffaloni auch 52 Jahre später vor Gericht gestellt werden.
Als damaliger Aktivist der rechtsextremen Organisation «Ordine Nuovo» soll er während einer Gewerkschaftskundgebung auf der Piazza della Loggia in Brescia eine Bombe platziert haben. Die Explosion in der Menge forderte acht Todesopfer.
Laut Gericht «ist Toffaloni in die Schweiz gezogen und hat die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben, lange bevor eine Beteiligung seinerseits an den Ermittlungen zum Anschlag abzusehen war». Auch die Abmeldung aus dem italienischen Einwohnerregister, die auf das Jahr 2000 zurückgeht, stehe nicht mit den Anschuldigungen in Verbindung.
Was das Fernbleiben vom Prozess betrifft, sprechen die Richter von «einer legitimen prozessualen Entscheidung», die nicht «automatisch und eindeutig den Willen zeigt, sich dem Ausgang des Urteils zu entziehen».