Personen mit Niederlassungsbewilligung sind neu zur Polizeiausbildung zugelassen
Die Regierung des Kantons Graubünden hat beschlossen, dass auch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C sich für den Eignungstest als Polizeiaspirantin oder Polizeiaspirant anmelden dürfen. Die Anpassung des Rekrutierungsverfahrens soll dazu beitragen, genügend Nachwuchs für die Kantonspolizei Graubünden zu rekrutieren. Die persönlichen Anforderungen an angehende Polizistinnen und Polizisten bleiben hoch, jedoch wird die formelle Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts durch die Niederlassungsbewilligung erweitert. Somit zieht Graubünden mit den Polizeikorps der Kantone Basel-Stadt, Schwyz, Neuenburg und Jura nach.
Die Kantonspolizei Graubünden beschäftigt insgesamt 400 Polizistinnen und Polizisten und bietet zahlreiche Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. (red)