Glarus unterstützt Kulturschaffende
Der Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, wie der Kanton Glarus in einer Mitteilung schreibt. Dies, damit Künstler gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Der Beitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen.
Als Förderbeitrag kann der Regierungsrat jährlich einen Beitrag von maximal 25'000 Franken vergeben.
Voraussetzungen und Bestimmungen
Für den Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die einen engen Bezug zum Kanton Glarus haben und in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film, Foto oder Video.
Ausschreibung und Termin
- Personalien; Angabe des Kantonsbürgerrechts bzw. Dauer des Wohnsitzes im Kanton
- Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise
- Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird
- Eingabetermin: 18. Oktober 2020
Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens. Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr legen die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht vor.
Das Dossier einreichen an:
Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Kulturförderung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus