Fahrende und Rückerstattung von Sozialhilfe: Kanton verabschiedet Botschaften zu diesen Themen
Der Kanton hat zwei Botschaften zu zwei Teilrevisionen verabschiedet, die beide die Bestimmungen des Gesetzes über die Unterstützung Bedürftiger betreffen.
Genügend Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende
Die erste Teilrevision betrifft die Fahrenden der Schweizer Bevölkerung. Damit langfristig ein genug grosses Angebot an Durchgangs- und Standplätzen sichergestellt werden kann, sollen künftig allfällige Unterstützungsleistungen dieser Personen auf alle Gemeinden im Kanton verteilt werden. So sind diese Sozialleistungen kein Kriterium bei den jeweiligen Gemeinden, ein solches Angebot zu schaffen – was wiederum zur Bewahrung von Kultur und Tradition der Fahrenden beiträgt, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
Gemeinden, die über einen Durchgangs- oder Standplatz verfügen und in diesem Zusammenhang Unterstützungsleistungen erbringen, sollen diese Kosten neu beim Kanton geltend machen können. Dieser bevorschusse die Kosten und verteile sie im folgenden Jahr anhand der Bevölkerungszahl auf alle Gemeinden, heisst es weiter.
Einheitliche Regelung zur Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen
Mit der zweiten Teilrevision sollen einheitliche Regelungen für die Rückerstattung von Unterstützungsleistungen eingeführt werden. Das geltende Recht besagt, dass die unterstützte Person bei Verbesserung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse die in den letzten 15 Jahren bezogene Unterstützungshilfe zurückerstatten muss. Weil nicht genau definiert sei, was unter «Verbesserung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse» zu verstehen sei, gebe es grosse Unterschiede im Vollzug durch die Gemeinden, heisst es im Schreiben des Kantons. Und weiter: Bei der Ausarbeitung der Vorlage habe sich die Regierung an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe orientiert.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich beide Botschaften in der kommenden Oktobersession beraten. (sz)