Ein geflüchteter Sträfling im Schrank
An einem Nachmittag im Dezember 2019 klingelt die Polizei an einer Wohnungstüre in Näfels. Sie ist auf der Suche nach einem flüchtigen Mann, der zehn Tage vorher nach einem unbegleiteten Arztbesuch nicht mehr in die Strafanstalt zurückgekehrt ist. Dies geht aus einem Strafbefehl der Glarner Staatsanwaltschaft hervor.
Die Polizei vermutet, dass der Flüchtige in der Wohnung in Näfels sein könnte, denn die Wohnung wird von einem Kollegen des Gesuchten gemietet. Die Türe wird erst «nach mehrmaligem Klingeln und nach mehreren Minuten» geöffnet, wie es im Strafbefehl heisst. Der Mieter sagt den Polizisten, er wisse nicht, wo der Geflüchtete sei. Er sei alleine in der Wohnung und habe seit Längerem nichts mehr von seinem Kollegen gehört.
Obwohl der Mann kein reines Gewissen haben kann, willigt er ein, dass die Polizisten die Wohnung durchsuchen. Und sie finden tatsächlich den Flüchtigen in einem Schrank versteckt. Wie es im Strafbefehl heisst, hatte er seinem Kollegen mitgeteilt, «er werde einfach ein wenig Ferien machen, irgendwann gehe er dann schon in den Strafvollzug zurück oder er werde halt verhaftet».
Versuchte Begünstigung
Für die Glarner Staatsanwaltschaft hat sich der Mieter der Wohnung der versuchten Begünstigung schuldig gemacht. Denn «er hat versucht, jemanden dem Strafvollzug zu entziehen, wobei der zur Vollendung gehörende Erfolg nicht eingetreten ist». Der Beschuldigte habe gewusst, dass sich sein Gast eigentlich im Strafvollzug befinden müsste und sich nicht bei ihm aufhalten dürfte. Er habe ihn damit dem Strafvollzug entzogen, so die Staatsanwaltschaft. «Wobei dieses Tun nicht zu einer Vereitelung des Strafvollzugs führte, da die Kantonspolizei den Flüchtigen in einem Schrank des Beschuldigten fand.» Der Mieter wird von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Dazu kommen Gebühren von 650 Franken.