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Graubünden

Das Bündner Gewerbe hält sich an die Corona-Vorschriften

Südostschweiz
31.03.2020, 04:30 Uhr
heute um 16:30 Uhr

Seit die COVID-19-Verordnung des Bundesrates in Kraft gesetzt ist, müssen Geschäfte den Non-Food Bereich vom Lebensmittelbereich abtrennen. Die Kantonspolizei Graubünden und die Stadtpolizei Chur haben am Samstag, 28. März, 140 Einkaufsgeschäfte überprüft, ob sich die Betriebe an die Vorschrift halten.

110 Geschäfte haben die Vorgaben des Bundes einwandfrei umgesetzt. 20 Betriebe mussten ermahnt werden, die Trennungen umzusetzen.«Bei zehn Geschäften müssen noch Abklärungen getätigt werden, ob es sich bei einzelnen Angeboten um Gegenstände für den täglichen Bedarf handelt», schreibt die Kantonspolizei Graubünden abschliessend.(bae)

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