Chur, eine Stadt mit Musikgehör?
Es wird bunt auf Churs Gassen. Musik, Artistik, Tanz und Comedy von über 90 Formationen aus aller Welt gibt es dieses Wochenende zu sehen, wenn das Strassenkunstfestival Buskers den öffentlichen Raum zur grossen Bühne verwandelt. Aber wie lustig darf es auf Churs Strassen sein, wenn nicht gerade ein Festival oder sonst eine Veranstaltung im Kalender steht?
Polizeistadt war gestern
In vielen Köpfen hallt es heute noch nach: das 2008 eingeführte Polizeigesetz, welches als das strengste im Lande galt (das berüchtigte nächtliche Bierverbot im öffentlichen Raum). Mit der im gleichen Anlauf eingeführten Videoüberwachung für Parks und Plätze sicherte sich das Churer Stadtparlament nebenbei noch eine Nominierung für den Big-Brother-Award 2009. Und auch die Verballhornung der Alpenstadt zur «Altenstadt» stammt aus dieser Zeit.
Seither hat sich aber einiges getan. Auch beim Polizeigesetz. Seit 2021 darf nachts auf einer Parkbank wieder straffrei ein Bier geöffnet werden. Und die Nachtruhe wurde generell auf 23 Uhr verschoben (zuvor je nach Jahres- und Uhrzeit bereits ab 22 Uhr). Der Rahmen wurde also gelockert. Aber wie steht es zum Thema Musik (oder auch: Lärm) im öffentlichen Raum? Was ist eigentlich erlaubt – und was nicht?
Keine Sirenen, kein Gesang!
Klar, auch das abgemilderte Churer Polizeigesetz verlangt nach Ruhe und Ordnung. Beginnen wir am Tagesende: Ab 23 Uhr ist im öffentlichen Raum etwa «störendes Singen, Musizieren, Diskutieren sowie Gejohle und dergleichen» und der Gebrauch von «Tonwiedergabegeräten» verboten. Selbiges gilt für Megafone und Sirenen, wie das Polizeigesetz zur Sicherheit festhält.
Zu Tageszeiten dürfen Dritte durch erwähnte Tätigkeiten «nicht in unzumutbarer Weise belästigt» werden. Weiter bedarf «jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes» einer Bewilligung. Da besteht Klärungsbedarf.