Chur, eine Stadt mit Musikgehör?
Es wird bunt auf Churs Gassen. Musik, Artistik, Tanz und Comedy von über 90 Formationen aus aller Welt gibt es dieses Wochenende zu sehen, wenn das Strassenkunstfestival Buskers den öffentlichen Raum zur grossen Bühne verwandelt. Aber wie lustig darf es auf Churs Strassen sein, wenn nicht gerade ein Festival oder sonst eine Veranstaltung im Kalender steht?
Polizeistadt war gestern
In vielen Köpfen hallt es heute noch nach: das 2008 eingeführte Polizeigesetz, welches als das strengste im Lande galt (das berüchtigte nächtliche Bierverbot im öffentlichen Raum). Mit der im gleichen Anlauf eingeführten Videoüberwachung für Parks und Plätze sicherte sich das Churer Stadtparlament nebenbei noch eine Nominierung für den Big-Brother-Award 2009. Und auch die Verballhornung der Alpenstadt zur «Altenstadt» stammt aus dieser Zeit.
Seither hat sich aber einiges getan. Auch beim Polizeigesetz. Seit 2021 darf nachts auf einer Parkbank wieder straffrei ein Bier geöffnet werden. Und die Nachtruhe wurde generell auf 23 Uhr verschoben (zuvor je nach Jahres- und Uhrzeit bereits ab 22 Uhr). Der Rahmen wurde also gelockert. Aber wie steht es zum Thema Musik (oder auch: Lärm) im öffentlichen Raum? Was ist eigentlich erlaubt – und was nicht?
Keine Sirenen, kein Gesang!
Klar, auch das abgemilderte Churer Polizeigesetz verlangt nach Ruhe und Ordnung. Beginnen wir am Tagesende: Ab 23 Uhr ist im öffentlichen Raum etwa «störendes Singen, Musizieren, Diskutieren sowie Gejohle und dergleichen» und der Gebrauch von «Tonwiedergabegeräten» verboten. Selbiges gilt für Megafone und Sirenen, wie das Polizeigesetz zur Sicherheit festhält.
Zu Tageszeiten dürfen Dritte durch erwähnte Tätigkeiten «nicht in unzumutbarer Weise belästigt» werden. Weiter bedarf «jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes» einer Bewilligung. Da besteht Klärungsbedarf.
Kunst oder Belästigung?
Dort nachgefragt, wo die Reklamationen landen, wenn es zu belebt wird: bei der Stadtpolizei Chur. Wenn ich nun mit meiner Gitarre auf der Quaderwiese den Frühling besingen möchte, ist das eine Belästigung – und damit verboten? «Je nach Talent kann das jemand als störend oder belästigend empfinden», sagt Philippe Bernold lachend. Und dann wäre es gemäss Polizeigesetz bewilligungspflichtig. Zuständig: die von Bernold geleitete Abteilung Support und Gewerbepolizei.
Wir suchen nicht von uns aus nach möglichen Gesetzesverstössen. Solange es niemanden stört, ist es auch kein Problem.»
Philippe Bernold, Stadtpolizei Chur
Das Gesetz definiere nicht genau, wo die Grenze zwischen regulärer und übermässiger Nutzung des öffentlichen Raums verläuft, erklärt Bernold. Einige Anhaltspunkte liefere die Rechtsprechung. Etwa ein Urteil des Bundesgerichts, wonach das Unterschriftensammeln von drei Leuten noch unter «Gemeingebrauch» läuft. «Aber schon bei vier Menschen wäre die Sache nicht mehr so klar.» Dann muss die Polizei abwägen. So auch beim hypothetischen Fall des frohen Gitarrenspiels auf der Quaderwiese. «Ich würde sagen: An einem sonnigen Tag, mit vielen Leuten auf der Wiese, wäre unverstärktes Gitarrenspiel keine übermässige Nutzung und damit nicht bewilligungspflichtig», meint Bernold. An einem Sonntag könne die Lage aus Rücksicht auf das erhöhte Ruhebedürfnis der Anwohner aber auch anders beurteilt werden.
Ermöglichen, nicht verhindern
Zurück zur Praxis: Dass die Stadtpolizei wegen des hypothetischen Gitarristen ausgerückt sei, habe er in seiner Karriere nicht erlebt, so Bernold. «Reklamationen von Anwohnern betreffen typischerweise eher Jugendliche, die in der Nacht draussen zu laut Musik hören.» Der Gebrauch von Lautsprechern wäre gemäss Gesetz sogar am Tage bewilligungspflichtig.
Unser Job ist es nicht, einfach Nein zu sagen und zu verhindern. Das Ziel ist, nach gangbaren Alternativen zu suchen.»
Philippe Bernold, Stadtpolizei Chur
Generell zeigt man sich bei der Stadtpolizei Chur in Sachen Lärm pragmatisch. «Wir suchen nicht von uns aus nach möglichen Gesetzesverstössen. Solange es niemanden stört, ist es auch kein Problem», sagt Bernold. Und wo es zu möglichen Konflikten komme, suche man nach einvernehmlichen Lösungen. «Unser Job ist es nicht, einfach Nein zu sagen und zu verhindern. Das Ziel ist, nach gangbaren Alternativen zu suchen.» Und das gelinge meist ziemlich gut.
Ein Churer Musikpavillon?
In Chur ist im Freien mehr möglich, als manche denken. Aber auch in Sachen Musik im öffentlichen Raum gibt es natürlich noch Luft nach oben. Ideen sind schnell gefunden. «Wie wäre es mit einem Churer Musikpavillon?», schlägt etwa der Churer Gitarrist und Musikpädagoge Andi Schnoz vor. Eine muschelförmige, offene Bühne, die den Klang akustischer Instrumente bündelt und verstärkt, wie sie in manchen anderen Städten in Parks oder Gartenanlagen zu finden sind. Das wäre quasi eine stehende Einladung zum Musizieren, fügt Schnoz an. Und ein einfacher und effektiver Beitrag für eine musikalisch lebendige Stadt. Zum Beispiel auf dem Kasernenareal, das die Stadt vom Kanton übernehmen wird.