Bluetooth schützt vor Strafe nicht
Nur schnell Mama anrufen, man komme später zum Mittagessen. Oder via Spracheingabe auf dem Smartphone eine Kurzmitteilung diktieren, dass man es nicht goutiert, dass der Autositz schon wieder nicht in die Ursprungsposition zurück gestellt wurde. Oder im Firmenbüssli dem Gruppenleiter anrufen, man müsse zurückfahren, weil der Ersatz-Akkuschlagbohrer vergessen ging. Alles legal, wenn man sich ans Gesetz hält. Als Basis für diese Thematik weist Roman Rüegg, Mediensprecher bei der Kantonspolizei Graubünden, auf den Artikel 3 Absatz 1 aus der Verkehrsregelnverordnung (VRV) hin:
«Der Fahrzeugführer muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er darf beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird».
Freisprecheinrichtungen sinnvoll nutzen
Auch wenn das Handy während dem Telefonieren nicht in der Hand liegt, ist man nicht fein raus. Rüegg meint dazu: «Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist zwar erlaubt, kann aber dann gebüsst werden, wenn es die Aufmerksamkeit der fahrenden Person beeinträchtigt.» Dies könne dann der Fall sein, wenn jemand quasi in Schlangenlinie fahre und dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtige, führt der Mediensprecher weiter aus. «Etliche Fahrzeuge sind bereits serienmässig mit Freisprechanlagen ausgerüstet, die es mittels sprachlicher Eingabe zulassen, Anrufe zu tätigen. Voraussetzung, diese Funktion zu nutzen, ist natürlich, dass man sich damit vertraut macht».
Lenken statt ablenken
Ferner rät die Kantonspolizei Graubünden, die Rüegg unter anderem bei Medienanfragen repräsentiert, heikle oder komplizierte Gespräche nicht während der Fahrt zu führen: «Dies ist sicher ein Unterschied dazu, wenn man solche Gespräche mit Mitfahrenden führt. Diese nehmen meist am Verkehrsgeschehen so teil, dass sie sich darauf einstellen können, die lenkende Person nicht abzulenken.» Ein Beispiel hierzu seien eine Kreuzung oder weitere Situationen, in welchen sich die lenkende Person verstärkt auf den Verkehr konzentrieren müsse.