Bis 2022 muss das Wahlsystem angepasst werden
Der Bundesgerichtsentscheid, dass ein Teil des Majorzwahlsystems im Bündner Grossen Rat angepasst werden muss, kam nicht ganz unerwartet. «Völlig überraschend ist der Entscheid nicht. Das Bundesgericht hat in den letzten Jahren den Kantonen mit einem Mischsystem (Majorz und Proporz) Leitplanken gegeben», sagt Daniel Spadin, Direktor der Standeskanzlei Graubünden, auf Anfrage.
Bei 7 Wahlkreisen (Avers, Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz) ist das jetzige Majorzwahlsystem nicht verfassungsgemäss. Das System muss nun bis zur nächsten Grossratswahl angepasst werden. RSO-Politexperte Clau Dermont erklärt auf Twitter, wie die aktuelle Lage aussieht:
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Der Zeitplan ist festgesetzt bis im Mai 2022. Dann finden die nächsten Grossratswahlen statt. Spadin schildert den Zeitplan: «Die Regierung wird nun den Bundesgerichtsentscheid detailliert analysieren. Im Rahmen der Vorgaben wird die Regierung ein Wahlsystem vorschlagen, welches man in die Vernehmlassung gibt. Anschliessend wird der Grosse Rat darüber befinden. Da es aber eine Anpassung der Kantonsverfassung benötigt, wird schliesslich das Bündner Volk darüber abstimmen.»