Auch gelockerte Massnahmen werden kontrolliert
Die Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen muss auch nach der Lockerung kontrolliert werden. Dafür sind grundsätzlich die Gemeinden sowie das Arbeitsinspektorat des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Zuständig. Das Arbeitsinspektorat hat die Kompetenz, bei fehlendem Schutzkonzept oder dessen Nichteinhaltung Betriebe zu schliessen, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
Unterstützung durch Kantonspolizei
Zur Unterstützung kann die Kantonspolizei Graubünden als Amtshilfe beigezogen werden. Die Polizei kann auch autonom Kontrollen durchführen. Die Kontrolle von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum liegt in der Kompetenz der Polizei. Man habe festgestellt, dass die Akzeptanz der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen vor allem in Bezug auf den Mindestabstand schwindet. Dies führte am vergangenen Wochenende zu 42 Ordnungsbussen.Walter Schlegel, der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, will bei den Kontrollen weiterhin auf Dialog und Augenmass setzen, wie er in der Mitteilung zitiert wird.