2190 Personen suchen in Graubünden eine Stelle
Im Januar bestand im Kanton Graubünden eine Arbeitslosenquote von 1,2 Prozent, wie das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (Kiga) in einer Mitteilung schreibt. Zusätzlich wurden 903 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert. Dazu gehören Personen, welche an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, welche lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen. Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nicht arbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Januar wurden 2190 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 2114 Stellensuchenden sei diese Zahl leicht gestiegen, heisst es weiter in der Mitteilung.
38 Langzeitarbeitslose
Von den 1287 Arbeitslosen waren 353 Frauen und 934 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Baugewerbe (439), das Gastgewerbe (142), das Gesundheits- und Sozialwesen (89), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (70) sowie der Detailhandel (59). Im Januar 2024 wurden 38 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 36 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl also etwas gestiegen.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 106'859 auf 113'175 gestiegen. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2,5 Prozent. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 69'078 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert.
Arbeitslosenquote steigt im Januar deutlich
Kurzarbeit in Graubünden
Im Monat Januar 2024 wurde an 24 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 62 Betrieben ist die Anzahl gesunken. Diese Auszahlungen betreffen nur zu einem sehr geringen Teil Betriebe, welche aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen. Vielmehr handelt es sich dabei um Anträge auf Nachzahlungen für Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021. Diese Zahl lässt keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung bei verschiedenen Arbeitslosenkassen geltend zu machen. (red)