Alkohol im Ausland einkaufen: Schon ab dieser Menge kann es teuer werden
Wer Waren für den eigenen Gebrauch oder als Geschenk in die Schweiz bringt, kann diese bei einem Gesamtwert bis zu 150 Franken mehrwertsteuerfrei einführen. Für bestimmte sensible Waren gelten allerdings besondere Regeln beim Zoll. Dazu zählen auch alkoholische Getränke. Hier ist entscheidend, wie hoch der Alkoholgehalt ist und welche Menge eine Person über die Grenze bringt.
Alkohol in die Schweiz einführen: Diese Freimengen gelten
Für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu 18 Prozent Vol. beträgt die Freimenge insgesamt 5 Liter pro Person und Tag. Wird diese Menge überschritten, werden für die Mehrmenge 2 Franken pro Liter fällig. Deutlich kleiner ist die Freimenge bei stärkeren alkoholischen Getränken. Liegt der Alkoholgehalt bei mehr als 18 Prozent Vol., darf lediglich 1 Liter pro Person und Tag zollfrei eingeführt werden. Für jeden zusätzlichen Liter fallen 15 Franken Zollabgaben an.
Freimengen gibt es erst ab 17 Jahren
Die genannten Freimengen für alkoholische Getränke gelten nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Entscheidend ist zudem, dass die Freimengen jeweils pro Person und pro Tag gelten. Eine weitere Grenze gibt es bei sehr schwach alkoholhaltigen Getränken. Produkte mit einem Alkoholgehalt von höchstens 0,5 Prozent Vol. gelten für diese Regelung nicht als alkoholische Getränke.