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Graubünden

780 Franken Busse wegen einer zu langsamen Fahrt auf der Julierstrasse

Bernadette Bandelier und Jürg Hirschi fuhren gemeinsam über die Julierstrasse. In Tiefencastel hält sie die Polizei an. Während ihr Bekannter glimpflich davonkommt, wird es für die 65-Jährige teuer.
Nicolas Boschung
30.04.2025, 04:30 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Es geschah 2022 auf dem Rückweg vom Pferderennen White Turf in St. Moritz. Bernadette Bandelier war mit ihrem Bekannten Jürg Hirschi gerade auf der Julierstrasse unterwegs. Hirschi fuhr in einem Lieferwagen mit Anhänger und Bandelier mit einem kleinen Tiertransporter, wie «Blick» schreibt. In Tiefencastel hielt sie plötzlich die Kantonspolizei Graubünden an. Sie seien zu langsam gefahren, gab die Polizei als Grund an. Besonders in den Kurven seien es 15 bis 20 Kilometer zu wenig gewesen.

Ein anonymer Anrufer meldete die beiden Fahrzeuge mit Anhängern bei der Kantonspolizei Graubünden. Als diese den vorausfahrenden Hirschi und später auch Bandelier beim Kreisel in Tiefencastel zur Seite winkte, hatte sich hinter dem Transporttross schon eine Kolonne von 175 Autos gebildet.

Kosten verdreifachen sich nach Beschwerde

Im Mai 2022 erhielt Bandelier eine Busse von insgesamt 780 Franken. Sie sei, genau wie Hirschi, zu langsam gefahren und habe keinen Platz für die Autos dahinter gemacht. Hirschis Rechtsschutz rät ihm, die Busse weiterzuziehen. Man habe ihm gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt, sagt er gegenüber «Blick». Vor Gericht gibt es ausser der Zeugenaussage eines Autofahrers und der Zählung der Kolonne keine Beweise. Darauf legt auch Bandelier Beschwerde ein, ihr Antrag wird jedoch abgelehnt. Hirschis Rechtsschutz übernimmt schliesslich seine Verfahrenskosten, auch weil der Streitwert die Kosten des Gerichtsfalls deutlich unterschreitet. Anders läuft es für Bandelier. Sie zieht ihre Einsprache gegen die Busse zurück, muss aber die Gesamtkosten selbst bezahlen, die von 780 auf rund 2460 Franken angestiegen sind. Ihr Antrag für Verfahrenskostenerlass wegen finanzieller und gesundheitlicher Probleme wurde abgelehnt.

Das sagt die Bündner Staatsanwaltschaft

Für eine Busse wegen Langsamfahren braucht es einen triftigen Grund. Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz müssen sich alle Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden. Franco Passini, leitender Bündner Staatsanwalt, ist der Fall sowie der Artikel vom «Blick» bekannt.

Laut Passini waren sowohl der Lieferwagen als auch das Fahrzeug mit Anhänger langsam unterwegs. Auf der Julierstrasse gebe es Ausstellplätze, um andere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. «Die Fahrzeuglenker unterliessen es, den schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen angemessen zu erleichtern», sagt er. Sie hätten nicht auf einem Ausstellplatz angehalten, um den ihnen nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen. Deshalb hätten Hirschi und Bandelier eine Busse erhalten. Die 175 Autos lange Kolonne dahinter verdeutliche, dass der Verkehr nicht flüssig lief.

Die Höhe der Busse sei schliesslich eine Ermessensfrage. Die Bündner Staatsanwaltschaft habe auch die finanziellen Verhältnisse Bandeliers berücksichtigt. Einen Präzedenzfall gibt es für solche Fälle aber nicht. Jede Situation müsse individuell beurteilt werden, so der Staatsanwalt.

Bandelier ist sich keiner Schuld bewusst

Bandelier lebt von rund 3500 Franken AHV und Ergänzungsleistungen im Monat. Nach Abzug aller Fixkosten bleiben ihr gut 900 Franken zum Leben. Gegenüber «Blick» sagt sie: «Wie ich unter diesen Umständen eine solch hohe Busse zahlen soll, weiss ich nicht.» Die Staatsanwaltschaft Graubünden kommt ihr schliesslich entgegen. Bandelier zahlt die Kosten künftig in Raten von 50 Franken pro Monat zurück – und beteuert nach wie vor ihre Unschuld. «Abgezahlt habe ich das Ganze also in rund vier Jahren, dabei habe ich überhaupt nichts falsch gemacht.»