780 Franken Busse wegen einer zu langsamen Fahrt auf der Julierstrasse
Es geschah 2022 auf dem Rückweg vom Pferderennen White Turf in St. Moritz. Bernadette Bandelier war mit ihrem Bekannten Jürg Hirschi gerade auf der Julierstrasse unterwegs. Hirschi fuhr in einem Lieferwagen mit Anhänger und Bandelier mit einem kleinen Tiertransporter, wie «Blick» schreibt. In Tiefencastel hielt sie plötzlich die Kantonspolizei Graubünden an. Sie seien zu langsam gefahren, gab die Polizei als Grund an. Besonders in den Kurven seien es 15 bis 20 Kilometer zu wenig gewesen.
Ein anonymer Anrufer meldete die beiden Fahrzeuge mit Anhängern bei der Kantonspolizei Graubünden. Als diese den vorausfahrenden Hirschi und später auch Bandelier beim Kreisel in Tiefencastel zur Seite winkte, hatte sich hinter dem Transporttross schon eine Kolonne von 175 Autos gebildet.
Kosten verdreifachen sich nach Beschwerde
Im Mai 2022 erhielt Bandelier eine Busse von insgesamt 780 Franken. Sie sei, genau wie Hirschi, zu langsam gefahren und habe keinen Platz für die Autos dahinter gemacht. Hirschis Rechtsschutz rät ihm, die Busse weiterzuziehen. Man habe ihm gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt, sagt er gegenüber «Blick». Vor Gericht gibt es ausser der Zeugenaussage eines Autofahrers und der Zählung der Kolonne keine Beweise. Darauf legt auch Bandelier Beschwerde ein, ihr Antrag wird jedoch abgelehnt. Hirschis Rechtsschutz übernimmt schliesslich seine Verfahrenskosten, auch weil der Streitwert die Kosten des Gerichtsfalls deutlich unterschreitet. Anders läuft es für Bandelier. Sie zieht ihre Einsprache gegen die Busse zurück, muss aber die Gesamtkosten selbst bezahlen, die von 780 auf rund 2460 Franken angestiegen sind. Ihr Antrag für Verfahrenskostenerlass wegen finanzieller und gesundheitlicher Probleme wurde abgelehnt.
Das sagt die Bündner Staatsanwaltschaft
Für eine Busse wegen Langsamfahren braucht es einen triftigen Grund. Gemäss dem Strassenverkehrsgesetz müssen sich alle Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden. Franco Passini, leitender Bündner Staatsanwalt, ist der Fall sowie der Artikel vom «Blick» bekannt.