Im Kanton Glarus sollen Elektrobusse fahren und die Landräte kürzen sich den Lohn
Busse sollen nicht mehr stinken
Die Busse des öffentlichen Verkehrs im Kanton sollen in naher Zukunft elektrisch fahren. Der Landrat macht bei der Regierung Druck für dieses Anliegen, indem er ein Postulat der Grünen überwiesen hat. Neben den Grünen sprachen sich auch Dominique Stüssi (Die Mitte, Niederurnen) und Martin Zopfi (FDP, Schwanden) für die Überweisung aus. «Wer jetzt plant, spart später», meinte Zopfi.
Baudirektor Thomas Tschudi wehrte sich gegen die Überweisung des Postulats. Auch die Regierung strebe eine Umstellung auf E-Busse bis 2030 an. Das Postulat sei bereits erfüllt. Die Mehrheit des Landrates war aber offenbar der Meinung, der zusätzliche Druck könne auch nicht schaden. Für die Überweisung stimmten die Hälfte der FDP und die Parteien links der Mitte. Dagegen neben der andern Hälfte der FDP die geschlossene SVP.
Die Landrätinnen und Landräte sparen bei sich selber
Der Regierungsrat hat im Oktober ein Massnahmenpaket vorgestellt, das die Kantonsfinanzen um 7,6 Millionen Franken pro Jahr verbessern soll. Einen Teil der Massnahmen hat die Regierung bereits beschlossen, ein Teil kommt noch in den Landrat – etwa die Schliessung der Sportschule – und ein letzter Teil kommt an die Landsgemeinde 2026.
Der Landrat will nun selber etwa 60'000 Franken beitragen, indem die Sitzungsgelder für ein Jahr von 250 Franken auf 200 Franken pro Sitzung gekürzt werden. Das sei ein wichtiges politisches Zeichen an die Bevölkerung, meinte Hans Jenny (FDP, Ennenda). Gegen die Kürzung hat sich Werner Kälin (SP, Ennenda) ausgesprochen: Die Landrätinnen und Landräte würden schon heute viel Arbeit für wenig Geld leisten, und für manche bedeute das Amt eine finanzielle Einbusse. Die Mehrheit des Landrates wollte allerdings das Zeichen setzen.
Ältere Lehrer werden nicht zusätzlich entlastet
Die Änderungen im Bildungsgesetz gehen auf zwei Vorstösse zurück, die der Landrat in Jahren 2022 und 2023 überwiesen hat. Der eine verlangte Massnahmen gegen den Lehrermangel. Von ihm ist nach der ersten Lesung des Gesetzes vom Mittwoch kaum mehr etwas übriggeblieben. Schon der Regierungsrat hatte als einzige Massnahme im Gesetz nur vorgesehen, dass alle Lehrerinnen und Lehrer ab 55 bei gleichem Lohn weniger Lektionen unterrichten müssen. Heute gilt das ab 60 und nur für Personen im Vollpensum. Auf Antrag von Rafaela Hug (FDP, Schwanden) hat der Landrat an der Altersgrenze 60 festgehalten.
Hug hatte argumentiert, die Altersentlastung nütze nichts, um die Glarner Schule bei jungen Lehrerinnen und Lehrern attraktiver zu machen. Wichtiger sei die Entlastung von Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern, die aber nicht über das Gesetz geregelt werden könne. Bildungsdirektor Kaspar Becker warnte, die Beibehaltung der höheren Altersgrenze wäre ein schlechtes Zeichen, andere Kantone seien bereits heute weiter. Der Rat verweigerte ihm aber knapp mit 28 Stimmen von FDP, SVP und GLP zu 26 Stimmen von SP, Grünen und Mitte die Gefolgschaft. Das Thema wird wohl in der zweiten Lesung der Vorlage noch einmal zu reden geben.
Ein Überbleibsel der alten Gemeinden verschwindet
Der zweite Vorstoss zum Bildungsgesetz verlangte eine klarere Regelung der Kompetenzen des Kantons und der Schulkommissionen der Gemeinden. Die Schulkommissionen sind bei der Gemeindestrukturreform entstanden, weil man sich scheute, die Schulgemeinden mit ihren Schulräten in den neuen Einheitsgemeinden komplett zum Verschwinden zu bringen. Die Schulen sind deshalb in den Gemeinden anders organisiert als die andern Ressorts, indem die von der Gemeindeversammlung gewählte Schulkommission mit – offenbar nicht immer klaren – Kompetenzen besteht. So ist sie beispielsweise Anstellungsinstanz für Lehrerinnen und Lehrer.
Diese Schulkommissionen sollen nun nicht mehr von der Gemeindeversammlung, sondern vom Gemeinderat gewählt werden. Und sie sollen rein strategische Beratungsorgane werden, die aus Fachleuten zusammengesetzt sind. Vertreterinnen und Vertreter von SVP und GLP kritisierten, diese Bildungskommissionen würden Alibigremien ohne Kompetenzen. Der Rest und damit die Mehrheit des Landrates war allerdings anderer Meinung. Die Änderung des Bildungsgesetzes kommt an die Landsgemeinde vom Mai.
Es gibt Alternativen zum Behindertenheim
Die Landsgemeinde vom Mai soll ein neues Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz beschliessen. Es regelt die Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Dabei kommt es zu einem Paradigmenwechsel, indem nicht nur die stationäre Hilfe – das «Heim» – eine öffentliche Aufgabe ist, sondern auch die ambulante. Dies analog zur Situation in der Betreuung der alten Menschen, wo heute auch die ambulante Versorgung im Vordergrund steht, etwa durch die Spitex. Um festzulegen, wer welchen Anspruch auf Unterstützung hat, wird eine sogenannte Abklärungsstelle eingerichtet.
Bei den bestehenden stationären Einrichtungen für Behinderte weckt die Vorlage Befürchtungen. Sie lobbyierten mit einem Brief an die vorberatende Kommission für die Rückweisung der Vorlage an die Regierung. Der Landrat hat den Befürchtungen Rechnung getragen, indem er die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen hat, dass der Kanton für Investitionen in Heime Bürgschaften übernehmen oder Darlehen sprechen kann.