Wegen Amtsmissbrauch angeklagter Polizist plädiert auf Freispruch
Am Donnerstag verlangte der angeklagte Bündner Polizist vor dem Regionalgericht Prättigau Davos einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte für den jungen Bündner Polizisten eine Busse von 4500 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 200 Franken wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Rapportierung nach einem Polizeieinsatz bei Whistleblower Quadroni entlastendes Beweismaterial weggelassen zu haben. Der Polizist war sich am Donnerstag vor Gericht keiner Schuld bewusst. Er habe einzig etwas unglückliche Formulierungen im Kriminalrapport gewählt.
Nichts vertuschen wollen
Nach einem Polizeieinsatz im Eheschutzverfahren von Quadroni im November 2017 zeigten zwei Beamte den Whistleblower wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen Beschimpfung an. Der Angeklagte war beim Einsatz nicht dabei, schrieb aber anschliessend den Kriminalrapport.
Bei seinen Ermittlungen befragte der Angeklagte drei weitere, beim Einsatz dabei gewesene Sicherheitspolizisten. Diese sagten aus, sie seien von Quadroni weder beleidigt noch beschimpft worden und aus ihrer Sicht sei der Straftatbestand der Gewalt, Drohung und Beschimpfung gegen Beamte nicht erfüllt.
Der Angeklagte hielt diese Aussage in einer Notiz fest. Im späteren Kriminalrapport schrieb er, die drei Sicherheitspolizisten hätten zum Fall keine Aussagen machen können.
Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb vor Gericht vor, entlastende - und somit relevante Beweise weggelassen zu haben. Der Angeklagte jedoch sagte, er habe im Rapport die gleichen Informationen wie in der Notiz wiedergeben wollen. Mittlerweile verstehe er, dass man dies anders interpretieren könne, er habe es einfach unglücklich formuliert. Er habe aber nicht im Traum daran gedacht, etwas vertuschen zu wollen.
Verantwortung beim Staatsanwalt
Die Verteidigerin zog weiter die Staatsanwaltschaft in die Verantwortung. Diese bearbeitet als nächste Instanz einen Kriminalrapport. Die Staatsanwaltschaft hätte deshalb selber nachfragen können, wie die Sicherheitspolizisten den Einsatz erlebten. Ein Rapport sei keine Urkunde, deshalb sei auch der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht erfüllt.
Dies sah die Klägerschaft anders. Die Staatsanwaltschaft müsse sich auf Rapporte verlassen können. Die Kläger bezeichneten den Fall vor Gericht als Schweinerei. Die Beweislage sei klar.
Die Verteidigung jedoch verwies auf den Gesamtkontext und die Verantwortung auf den nachbearbeitenden Staatsanwalt. Das dreiköpfige Richtergremium will das Urteil am morgigen Freitag bekanntgeben.