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Ereignisse

Verein verlangt Seezugang beim Federer-Grundstück

Roger Federers Grundstück an der Kempratner Bucht versperre den Zugang zum See, kritisieren Seeufer-Schützer. Das sei gesetzeswidrig. Die rechtliche Lage ist laut einem Experten nicht eindeutig.
15.08.2019, 04:30 Uhr
gestern um 12:16 Uhr

Als sich im Juli die Gerüchte bestätigten, dass Roger Federer nach Rapperswil-Jona zieht, war die Freude gross. Der Tennisstar habe viel für die Schweiz geleistet und sich ein Grundstück an der Kempratner Bucht verdient, lautete der Tenor bei einer Strassenumfrage. Die Stadt habe das Land ohnehin nicht genutzt. «Es erfüllt uns mit Stolz, dass mit Roger Federer ein Weltstar in unsere Stadt zieht», sagte Stadtpräsident Martin Stöckling.

Nun muss er sich rechtfertigen. Ein Verein mit dem Namen Rives Publiques, der laut eigenen Angaben seit 16 Jahren dafür kämpft, dass Seeufer in der ganzen Schweiz zugänglich werden, kritisiert Stadt und Kanton aufs Schärfste. Der Präsident des Vereins, Victor von Wartburg, fordert in einer Mail an den Stadtpräsidenten einen öffentlich zugänglichen Uferweg vor dem Grundstück von Federer. «Seen und andere Gewässer sind gemäss gültiger Gesetze öffentlicher Besitz, gehören demzufolge der Allgemeinheit und können nicht als Privatbesitz beansprucht werden», heisst es. Eine Kopie der Mail sandte der Verein an den Kanton St.Gallen.

Rechtliche Lage nicht eindeutig

Damit steht der Vorwurf im Raum, die Behörden hätten einen Rechtsbruch begangen. Illegal sei ein privater Seezugang nicht, sagt Dominik Siegrist, Leiter des Instituts für Landschaft und Freiraum an der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR). Doch es sei heute üblich, dass sich die Behörden bemühten, den Zugang zum See für alle zugänglich zu machen.

Laut dem Raumplanungsgesetz gelten Gewässer als öffentliches Gut. Das Gesetz definiert aber nicht, ob der Uferstreifen zum Gewässer gehört. Ein Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2001 hält fest, dass Gewässer und Ufer eine «unzertrennliche Einheit» seien. Demnach müsste nicht nur der See, sondern auch das Seeufer öffentlich zugänglich sein.

Trotz des Urteils sei die rechtliche Lage nicht eindeutig, sagt Siegrist. Hausbesitzer könnten sich auf ihr Eigentumsrecht berufen. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten seien teilweise die Folge. «Private wehren sich oft, wenn zum Beispiel vor ihrer Liegenschaft ein Steg gebaut werden soll. Es geht ihnen ja gerade um den exklusiven Zugang zum See.»

Auch Stadtpräsident Martin Stöckling verweist auf das Eigentumsrecht. «Es besteht keine gesetzliche Grundlage, um Grundstückseigentümer dazu zu verpflichten, der Öffentlichkeit freien Zugang zum See zu gewähren.» Rapperswil-Jona habe 14 Kilometer Seezugang, davon seien nur die 4 Kilometer bei der Schlossbucht nicht zugänglich. Das sei viel im Vergleich zu anderen Gemeinden.

Federer als Marketing-Mittel

Roger Federer selbst hat auf die Kritik noch nicht reagiert. Eine Anfrage blieb unbeantwortet. Dass sich die Kritik ausgerechnet an die Stadt und ihren prominenten Bewohner richte, sei Zufall, sagt von Wartburg. Ein Bürger habe wissen wollen, weshalb beim Grundstück der See nicht zugänglich sei. Der Verein habe den Bürger unterstützen wollen.

Zufällig oder nicht: Die Kritik an Roger Federer hat dem Verein Aufmerksamkeit für sein Anliegen verschafft. Neben dem «Blick» berichteten weitere Medien über den Streit um den Seezugang. In einer Medienmitteilung informierte der Verein über Initiativen für die Kantone Waadt und Genf, die er bald lancieren wolle. Ziel sei es, in die Bundesverfassung zu schreiben, dass der Zugang zum See öffentlich sein soll. Konkret sollen Liegenschaften am See einen Ufersteg erhalten.

Ein Steg sei gerade in Schilfzonen nicht umweltfreundlich, sagt Stöckling. Zudem sei mehr nötig, um einen Seezugang attraktiv zu gestalten, etwa ein Abfallkonzept, Toiletten oder Velowege. HSR-Experte Siegrist hingegen hält den Ansatz für sinnvoll. «Es sind in der Schweiz tatsächlich zu wenige Seezugänge vorhanden, Uferstege würden die Situation verbessern.»