Feuer machen im und am Wald ist verboten
Der Kanton Glarus hat am Donnerstag das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe per sofort verboten. Ausserdem sind überall Feuerwerk und Himmelslaternen verboten.
Der Kanton Glarus hat am Donnerstag das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe per sofort verboten. Ausserdem sind überall Feuerwerk und Himmelslaternen verboten.

Die Waldbrandgefahr sei momentan gross, hat der Kanton Glarus am Donnerstagmittag mitgeteilt. Per sofort hat er deshalb ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet und dazu weitere Massnahmen erlassen.
Die Massnahmen umfassen:
- Keine Feuer im Wald und in Waldesnähe (Abstand zum Wald 50 Meter)
- Generell kein Abbrennen von Feuerwerk
- Generell kein Steigenlassen von Himmelslaternen
- Generell keine Räumungsfeuer in der Land- und Forstwirtschaft
- Generell kein Wegwerfen von Raucherwaren
Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Die Lage wird laut dem Kanton wöchentlich neu beurteilt.
Es bleibt trocken
Das heisse und niederschlagsarme Wetter der letzten Wochen habe die Waldbrandgefahr weiter ansteigen lassen, heisst es in der Medienmitteilung des Kantons. Die Entzündbarkeit der zunehmend trockenen Vegetation sei im Wald und in Waldesnähe gross. Funkenflug eines Feuers, Feuerwerk oder unachtsam weggeworfene Raucherwaren könnten ein Feuer entfachen und zu einem Waldbrand führen. Die prognostizierten Gewitter bringen laut dem Kanton voraussichtlich zu geringe Niederschlagsmengen, um die Situation entspannen zu können. Und die Langzeitprognose lasse noch keine wesentliche Veränderung der Wetterlage erkennen.
Auch in den an den Kanton Glarus angrenzenden Gebieten der Kantone St. Gallen, Uri und Graubünden besteht grosse Waldbrandgefahr. ImKanton Schwyz wird die Waldbrandgefahr als «erheblich» eingestuft. (df)