Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab
Der Beschuldigte hatte Beschwerde erhoben, weil ihm verschiedentlich das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Das geht aus dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteil hervor. Er verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Das Bundesgericht kann aber keine Verstösse durch das Zürcher Obergericht feststellen und weist die Beschwerde ab.
Der Beschuldigte und seine Ex-Frau hatten gemäss Anklage ein jahrelanges Folterregime vor allem gegen zwei ihrer Kinder aufgezogen. Das Obergericht erkannte «sadistische Züge» im Tatvorgehen. Die Ex-Frau wurde von der Vorinstanz zu 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil gegen sie ist bereits rechtskräftig, wie eine Anfrage beim Obergericht ergab.
(Urteil 6B_1054/2023 vom 19. Februar 2024)