Zürcher Justiz muss gegen zwei ehemalige Wärter von Brian ermitteln
Das Bundesgericht gab dem mittlerweile in Freiheit lebenden Brian weitgehend Recht. Es sei unbestritten, dass er von den zwei Wärtern im April 2019 geschlagen worden sei, schreibt es in seinem Urteil vom Freitag. Von dem Vorfall existiert auch eine Videoaufnahme.
Allerdings werde angesichts dieser Aufnahme nicht klar, ob die Schläge für das Fixieren des um sich schlagenden Brian gerechtfertigt gewesen seien oder nicht. Die Sachlage sei unklar, deshalb dürfe dieses Verfahren nicht eingestellt werden. Das Bundesgericht schickt den Fall deshalb zurück an die Zürcher Justiz.
Mit zwei anderen Beschwerden hatte Brian beim Bundesgericht hingegen keinen Erfolg. Auch dabei ging es um Strafverfahren gegen Gefängniswärter. Diese Verfahren bleiben aber eingestellt.