Ex-Vizechef von Exit Romandie in Sterbehilfe-Prozess freigesprochen
Das Genfer Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der pensionierte Arzt nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen hat. Die alleinige Tatsache, dass ein Arzt einer gesunden, urteilsfähigen und sterbewilligen Person das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital verschreibe, stelle kein durch das Gesetz unter Strafe gestelltes Verhalten dar, argumentierten die Richter. Über das Urteil berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS am Montag. Es lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Das Genfer Gericht musste sich zum zweiten Mal mit dem Fall von 2017 befassen. Zuvor hatte das Bundesgericht eine Verurteilung von Beck wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz aufgehoben und die Justiz angewiesen, den Fall unter dem Gesichtspunkt des Betäubungsmittelgesetzes zu beurteilen.