Wegen Mordes Angeklagtem fehlte Geld für Schulcomputer
Gemäss der zum Prozessbeginn veröffentlichten Anklageschrift soll der Mann die befreundete Frau in deren Wohnung getötet haben. Wie aus der Anklageschrift weiter hervorgeht, stahl der mutmassliche Täter dem Opfer Geld. Er habe mehrere Transaktionen mit dem Mobiltelefon seines Opfers zu seinen Gunsten getätigt.
Er habe für die Berufsschule einen Laptop gebraucht. Diesen musste er am Tag nach dem Tötungsdelikt in die Schule mitbringen. Er habe aber zu wenig Geld gehabt, um selber einen Laptop zu kaufen. Das Opfer wollte ihm den Laptop nicht ausleihen.
Der Angeklagte habe sich mit dem Mobiltelefon des Opfers Geld gesendet. Das habe einen heftigen Streit zwischen den beiden Personen ausgelöst, der zum Tod der Frau geführt habe. Die Tötung diente einzig dazu, zu finanziellen Mitteln und zu einem Laptop zu kommen, wie in der Anklageschrift stand.
Der mutmassliche Täter sei mit dem Laptop seines Opfers nach Aarau gefahren. Er habe am selben Abend im Internet danach gesucht, wie er den gestohlenen Computer weiterverkaufen könne.