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Blaulicht

Aargauer Obergericht spricht Freddy Nock frei

Agentur sda
03.11.2020, 14:21 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Das Obergericht begründete den Freispruch damit, dass es unter anderem keine tatnahen Aussagen gebe. Es sei unklar, was genau passiert sei. Die beiden hätten offenbar eine «toxische Beziehung» gehabt.

Das Bezirksgericht Zofingen hatte den 55-jährigen Hochseilartisten vor knapp einem Jahr wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Ankläger forderte vor Obergericht eine Erhöhung der Strafe auf sechseinhalb Jahre. Nock verlangte einen Freispruch. Angeklagt war Nock wegen Vorfällen in den Jahren 2008 und 2013.