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«Zuwarten hätte für den Sport nur Nachteile»

Die Förderung von Sport und Bewegung erhält im Kanton erstmals eine gesetzliche Grundlage. Regierungsrat und Sportminister Martin Jäger verteidigt das Vorgehen mit einem offen formulierten Rahmengesetz.

Südostschweiz
31.10.13 - 01:00 Uhr

«BÜNDNER TAGBLATT»: Als Hauptgrund für das neue Sportförderungsgesetz nennen Sie den «dringenden Modernisierungsbedarf». Wo konkret zeigt sich dieser Bedarf?

MARTIN JÄGER: Wenn man die heutigen Verordnungen im Bündner Rechtsbuch mit der politischen Realiät vergleicht, so stellt man fest, dass viele Vorgaben längstens nicht mehr eingehalten werden. Deshalb ist es dringend notwendig, dass eine Anpassung gemacht wird. Ausserdem gibt die neue Kantonsverfassung vor, dass alle wichtigen Bereiche, welche in der Verfassung geregelt sind, auch vom Grossen Rat in Gesetzesform erlassen werden müssen. Dies muss jetzt gemacht werden. Zusätzlich ist es so, dass das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung Förderbereiche nennt, zu welchen wir im kantonalen Gesetz keine entsprechenden Grundlagen haben.

Vor der im Grossen Rat geforderten departementsübergreifenden Auslegeordnung legen Sie nun gleich ein Sportförderungsgesetz vor. Weshalb?

Wir werden die Auslegeordnung im Zusammenhang mit der Revision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes bestimmt noch machen. Dies betrifft sowohl die Kultur, die Infrastruktur, die Hochschulen, die Forschung als auch den Sport. Es ist aber trotzdem sinnvoll, dass wir parallel, weil auch das Bundesgesetz sich verändert hat, schnellstmöglich ein neues Sportförderungsgesetz schaffen. Damit zuzuwarten, hätte für den Sport nur Nachteile zur Folge. Nun können sich die betroffenen Kreise dazu äussern.

Förderung ist immer auch eine Frage der Finanzen. Steht künftig auch mehr Geld zur Verfügung?

Der grosse Teil der Gelder, welche wir für die Sportförderung sprechen können, läuft über den Sportfonds der Landeslotterie. Der Kanton Graubünden erhält gut elf Millionen pro Jahr, wovon gesetzlich zirka 30 Prozent, also 3,3 Millionen für die Sportförderung ausgegeben werden kann. Daneben werden aber auch Finanzen über den ordentlichen Voranschlag des Kantons zur Verfügung gestellt. Im Gesetz sind bewusst keine Zahlen genannt. Es ist immer wieder vom politischen Willen abhängig, wie viel man für den Sport zur Verfügung zu stellen bereit ist.

In mehreren Artikeln gibt es in Bezug auf die Beitragsleistungen «kann»-Formulierungen. Müssten die Artikel nicht verbindlicher sein?

In den Zielartikeln des Gesetzes wird festgelegt, welches die Hauptstossrichtungen der kantonalen Sportförderung sein sollen. Dies ist einerseits der Breitensport, andererseits aber auch der Leistungssport. Bei den konkreten Artikeln wurden bewusst «kann»-Formulierungen gewählt, weil bei Rechtsanspruchformulierungen die Artikel absolut verpflichtend wären und dann jeder, der etwas macht, sich darauf berufen und Geld fordern könnte.

Neu soll auch die Bewegungs- förderung im neuen Sportförderungsgesetz enthalten sein. Warum?

Der Sportbegriff wurde ganz bewusst möglichst breit gefasst. Es geht darum, die Bewegung und den Sport aller Alterskategorien zu fördern, vom Kleinkindes- bis zum AHV-Alter. Möglichst viele sollen durch Bewegung gesund sein und ein gutes Lebensgefühl haben.

Können Sie schon sagen, welche Projekte nach Einführung des Gesetzes prioritär angegangen würden?

Wir wollen, dass der Kanton ein Konzept erarbeitet, in welchem klar wird, wie die Sportförderung priorisiert werden soll. Das ist übrigens auch ein Auftrag des Grossen Rats. Ebenfalls neu ist, dass dieses Konzept periodisch überprüft werden muss. Interview Oliver Sidler

Regierungsrat Martin Jäger ist Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements.

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