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«Wo Glarus drauf- steht, ist Glarus drin»

Glarus. – In der zweiten Lesung zur Weinbauverordnung klärte Regierungsrätin Marianne Dürst Benedetti offene Fragen aus der ersten. Punkto Standorteignung von Rebbergen wird im Glarner Weinbau nun generell auf die Bundesverordnung verwiesen.

Südostschweiz
08.12.11 - 01:00 Uhr

Zusätzliche Vorschriften zur Anbauhöhe oder Exposition der Reben entfallen. Und beim Mischverhältnis des Weines auf Swissness-Regeln zu verweisen, bringe keine Hilfe. Dürst konnte indes versichern: «Wo Glarus draufsteht, ist tatsächlich hundert Prozent Glarus drin.» (ckm)

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