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Tumasch Planta: «Wo bleibt die Eigenverantwortung?»

Obwohl Bund und Parlament hinter der Änderung des Tierseuchengesetzes stehen, ist diese umstritten. Der direkt betroffene Biobauer Tumasch Planta wird am 25. November sicher Nein stimmen.

Südostschweiz
07.11.12 - 01:00 Uhr

Von Fadrina Hofmann

Scuol. – Tumasch Planta lebt mit seiner Familie auf einem Biohof zwischen Sent und Scuol. Nationale Bekanntheit erlangte er im Sommer 2009, als er sich mit Gleichgesinnten in einer spektakulären Blockade-Aktion gegen die Zwangsimpfung seiner Schafe wegen der Blauzungenkrankheit gewehrt hatte (Ausgabe vom 16. Juli 2009). Seitdem kämpft Planta immer wieder gegen die «Willkür der Behörden», wie er sagt.

Am 25. November stimmt die Bevölkerung über eine Gesetzesänderung ab, die für den Bauern aus Chauenas einschneidende Folgen haben könnte. Gemäss Wahlunterlagen will der Bund mit dieser Revision eine wirksame Tierseuchenprävention ermöglichen. Die Prävention soll neu ausdrücklich im Gesetz aufgenommen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen möchte diese durch Früherkennungs- und Überwachungsprogramme fördern. Auch würde der Bund die gesetzliche Grundlage erhalten, Impfstoffe zu beschaffen und könnte Impfstoffbanken betreiben. Schliesslich könnte der Bundesrat völkerrechtliche Verträge im Bereich der Tiergesundheit beschliessen.

Der Bund erhält mehr Macht

Planta stehen bei diesen Aussichten die Haare zu Berge. «Und wo bleibt die Eigenverantwortung der Tierhalter?» fragt er empört. Seiner Meinung nach erhält der Bund mit dieser Gesetzesänderung zu viel Macht. «Von Demokratie keine Spur mehr», meint er. Die Behörden würden sich immer mehr Kompetenzen zuteilen, damit ihr Handeln nicht mehr infrage gestellt werden könne. Weder Transparenz noch ein naturwissenschaftlicher Nachweis seitens einer unabhängigen Seite seien dann noch nötig. Das komme einer Entmündigung der Bauern gleich, so Planta.

Ein weiterer Dorn im Auge ist ihm, dass die Vorlage nur impforientiert ist. Alternative Behandlungsmöglichkeiten würden vollkommen ausgeblendet. «Sobald die Tiere geimpft sind, ist das Fleisch mit Giftstoffen kontaminiert», führt Planta aus. Seine Kunden möchten aber explizit Fleisch, das nicht «verseucht» sei. «Im Endeffekt müssen wir impfen, obwohl wir dagegen sind, und bezahlen müssen wir auch noch selber», sagt der Engadiner Bauer. Nicht einmal wenn ein Tier nach der Impfung sterbe, könne man definitiv mit einer Entschädigung rechnen, beschwert er sich. Diese Erfahrung hätten er und andere Landwirte im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit gemacht.

Vergehen gegen das Tierseuchengesetz können gemäss Vorlage mit Bussen und in schweren Fällen mit Freiheitsentzug bestraft werden. Planta hat selber Erfahrung damit, denn er und weitere Sympathisanten wurden im besagten Sommer 2009 wegen «Hinderung einer Amtshandlung» angeklagt. Das Bezirksgericht hatte ihn und seine Frau Seraina später freigesprochen. «Wir Bauern werden wie Kriminelle behandelt, nur weil wir grundlegende Menschenrechte schützen wollen», sagt er. In der Abstimmungsvorlage sprechen die Befürworter der Gesetzesänderung von der Sicherung eines «höheren Tiergesundheitsniveaus in der Schweiz». Planta hingegen wirft den Behörden vor, Medikamente verabreichen zu wollen für Krankheiten, die noch gar nicht vorhanden seien. Das prominenteste Beispiel dazu sei die Schweinegrippe von 2009/10, welche sich trotz «Panikmacherei» als harmlos erwiesen, wohl aber Impfschäden verursacht habe.

«Panikmacherei» oder sinnvoll?

Planta wünscht sich eine unabhängi-ge Fachkommission, die – gemäss Vorbild des Kantons Zürich – das kantonale Veterinäramt überwache. Nur so könne ein seriöser Vollzug der Impfungen gewährleistet und deren Langzeitfolgen untersucht werden. Beides sei bisher vernachlässigt worden. Gegen die Revision des Tierseuchengesetzes wurde bereits das Referendum ergriffen. Bundesrat und Parlament stehen hinter der Abstimmungsvorlage.

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