Olympia: Davos stimmt auch kommunal ab
Anlässlich der Kandidatur zu den Olympischen Winterspielen 2022 in St. Moritz und Davos ist vorgesehen, dass die beiden Standortgemeinden einen Beitrag an die Kandidaturkosten leisten.
Anlässlich der Kandidatur zu den Olympischen Winterspielen 2022 in St. Moritz und Davos ist vorgesehen, dass die beiden Standortgemeinden einen Beitrag an die Kandidaturkosten leisten.
Aufgrund der geltenden Finanzkompetenzen der Behörden der Gemeinde Davos könnte auf die Durchführung einer Volksabstimmung zum Kostenanteil der Gemeinde Davos verzichtet werden. Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass der Grosse Landrat, das Davoser Gemeindeparlament, bis zu einem Betrag von zwei Millionen Franken einmalige Ausgaben genehmigen kann, ohne zwingend den Souverän zu befragen.
Die Bedeutung von Olympischen Spielen für Davos, für Graubünden und die Schweiz habe den Kleinen Landrat veranlasst, am Abstimmungswochenende vom 2./3. März über den kommunalen Kredit für die Olympiakandidatur abstimmen zu lassen. An diesem Abstimmungswochenende wird auch über den kantonalen Beitrag zur Kandidatur abgestimmt. (bt)
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