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Kopftücher: Kanton soll entscheiden

Der Schulrat Bad Ragaz fordert vom St. Galler Erziehungschef eine einheitliche Kopftuchregelung. Denn die Schule Bad Ragaz will nicht länger eine Plattform für die Klärung gesellschaftspolitischer Grundsatzfragen sein.

Südostschweiz
28.09.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Bad Ragaz. – Die Vorgeschichte: Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hatte den Schulen in einem Kreisschreiben empfohlen, den Schülerinnen und Schülern das Tragen von Kopftüchern, Schirmmützen und dergleichen zu verbieten. Der Schulrat Bad Ragaz folgte dieser Empfehlung und erliess ein allgemeines Kopfbedeckungsverbot.Eine 15-jährige Muslimin hatte sich mit einem Rekurs bei der Regionalen Schulaufsicht Sarganserland gewehrt. Unterstützt wurde sie dabei vom als fundamentalistisch geltenden Islamischen Zentralrat Schweiz. Und der Teenager bekam Recht: Die Regionale Schulaufsicht entschied vor Kurzem, dass die Schülerin ihr Kopftuch nicht ablegen muss (Ausgabe vom Freitag).

Klarheit wird gefordert

Gegen den Entscheid der Regionalen Schulaufsicht könnte der Schulrat Bad Ragaz beim Erziehungsrat rekurrieren. Er tut das nun aber nicht. Der Grund: Die Schule Bad Ragaz möchte sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: den Schulunterricht, wie es im Communiqué von gestern heisst. Die Schulbehörde spielt den Ball nun vielmehr dem Kanton und damit dem SVP-Erziehungsdirektor Stefan Kölliker zu: Es dränge sich auf, dass auf kantonaler Ebene eine einheitliche, für alle Schulen im Kanton St. Gallen geltende Regelung getroffen werde. Nur so könne Klarheit geschaffen werden.In die St. Galler Kopftuch-Debatte hatte sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus eingeschaltet. Die Kommission bezeichnete das vom St. Galler Bildungsdirektor empfohlene Kopftuchverbot als «primär parteipolitisch motiviert».

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